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Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung

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    Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung

    Hallo zusammen,

    eine Frage:

    in welche Zeile trage ich die Verluste aus d. Vermietung aus d.Vorjahr?

    LG Natalie

    #2
    Nirgendwo! Die Verluste des Vorjahres wurden im Vorjahr den Beteiligten zugewiesen und in deren Einkommensteuererklärungen berücksichtigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die Antwort.

      wir sind beschränkt Steuerpflichtig.
      Verstehe ich richtig, wenn die gesonderte und einheitliche Feststellung für Jahr 2017 Verluste hat, mache ich neue gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung für 2018 neu ohne Verluste von Jahr 2017 zu berücksichtigen?
      Wenn wir irgendwann wieder in DE Einkomesteuererklärung machen, dürfen wir dann in der Steuerklärung die Verluste entsprechend der FB eintragen?

      LG Natalie

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        #4
        Wenn ihr in Deutschland mit den Vermietungseinkünften steuerpflichtig seid, muss doch jeder Beteiligte dafür auch eine Steuererklärung (ESt 1 C) einreichen.

        Im Einkommensteuerbescheid werden die anteiligen Verluste festgestellt und vorgetragen und im Folgejahr mit Überschüssen verrechnet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank Charlie24

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            #6
            Noch eine Frage,

            muss ich eine Steuererklärung (ESt 1 C) einreichen, oder kann ich auf die Verzichten wenn ich so wie so Verluste habe.

            LG Natalie

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              #7
              Das Finanzamt weiß von Deiner Vermietung und wird Dich zur Abgabe verpflichten, falls nicht sowieso Abgabeverpflichtung besteht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Hallo Picard777,

                selbstverständlich weisst Finanzamt über die Vermietung weil die Vermietung gesondert und einheitlich erklärt war und erzielt Verlust.
                Um Verlust für nächsten Jahr zu übertragen muss mann (ESt 1 C) einreichen.

                Die Frage war, muss ich das machen oder nicht. Die erzielte miete liegt unter dem Freibetrag und die Wohnung hat Verlust.
                Andere Einkaufte gibt es nicht in $de.
                Frage heute Finanzamt

                LG Natalie
                Zuletzt geändert von Natalie99; 20.01.2020, 08:45.

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                  #9
                  Hallo Natalie99,

                  du bist aber ein klarer Fall für das Unterforum Mein Elster. Feststellungserklärung und Est für beschränkt Steuerpflichtige wird im Elsterformular nicht angeboten.

                  Tschüß

                  P.S. Ich verschieb mal, nur um andere Mitleser nicht zu verwirren, was Elsterformular plötzlich alles kann.

                  Kommentar


                    #10
                    Vielen Dank Holzhoe,

                    ich habe schon mein Fall mit dem Finanzamt besprochen und kann Verluste wenn ich möchte Erklären muss aber nicht.

                    LG Natalie

                    Kommentar


                      #11
                      Die erzielte Miete liegt unter dem Freibetrag
                      Unter welchem Freibetrag?

                      ... und kann Verluste wenn ich möchte Erklären muss aber nicht
                      Was aber wohl nicht von Vorteil sein dürfte? Zumindest, wenn es in Folgejahren Überschüsse gibt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Unter welchem Freibetrag?


                        Was aber wohl nicht von Vorteil sein dürfte? Zumindest, wenn es in Folgejahren Überschüsse gibt.

                        Die Einkünfte aus Vermietung liegen unter dem Grundfreibetrag 9.168 Euro.
                        Deswegen kann ich selbst entscheiden ob eine Steuerklärung Est 1C mache oder nicht.

                        Vorteil ist das bestimmt, aber wieder Zeit und Nerven in diese zu investieren, macht kein Spass.

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                          #13
                          Wir haben schon Probleme einen Zertifikat für Zugang Mein Elster zu bekommen, weil wir kein Wohnsitz in DE haben.

                          Kommentar


                            #14
                            Beschränkt Steuerpflichtige erhalten normalerweise keinen Grundfreibetrag. Siehe § 50 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50.html
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Danke schön Charlie24,

                              ich kann nur sagen was meine Sachbearbeiterin mir für mein Fall gesagt hat.

                              Aber ich werde meine Sachbearbeiterin noch mal diesen link senden und fragen ob sie mir alles schriftlich mit Gesetzbegründung ihre Auskunft bestätigen kann, dann habe ich schwarz auf weiß und bin dann auf sichere Seite.

                              LG Natalie

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