Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Charlie24
    antwortet
    Ja das könnte sein, aber das schaue ich mir morgen mal genauer an.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Natalie99
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dann passt doch alles. Der festgestellte Verlust aus 2018 sollte dann mit dem Gewinn des Jahres 2019 verrechnet werden.
    Aber so wie ich verstehe, ich muss zuerst aus dem Bescheid für 2018 gesonderten und eincheitlichen Feststellung in C1 2018 + V 2018 mein Teil d. Verlustes eintragen und in FA einreichen und erst dann wird d.Verlust in 2019 berücksichtigt.
    oder verstehe ich falsch?

    lg Natalie

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    D. Bescheid mit Verlust für die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung 2018 haben wir schon längst bekommen.
    Dann passt doch alles. Der festgestellte Verlust aus 2018 sollte dann mit dem Gewinn des Jahres 2019 verrechnet werden.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Natalie99
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen


    Auf Seite 1 hast du doch selbst geschrieben: ich habe schon mein Fall mit dem Finanzamt besprochen und kann Verluste wenn ich möchte Erklären muss aber nicht.
    jö, habe auch oben geschrieben, jetzt verstehe ich warum es Sinn macht die Verluste zu Erklären.

    LG Natalie und vielen Dank Charlie24

    Einen Kommentar schreiben:


  • Natalie99
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Warum soll das zu spät sein? Ihr könnt doch jederzeit für 2018 ebenfalls noch eine Feststellungserklärung und Einkommensteuererklärungen einreichen.

    Ich habe 2019 Einkommensteuererklärungen für 2016 eingereicht, das ist doch kein Problem.

    Auf Seite 1 hast du doch selbst geschrieben:
    Wirklich?
    D. Bescheid mit Verlust für die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung 2018 haben wir schon längst bekommen.

    LG Natalie

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Verstehe jetzt warum, aber schon zu spät.
    Warum soll das zu spät sein? Ihr könnt doch jederzeit für 2018 ebenfalls noch eine Feststellungserklärung und Einkommensteuererklärungen einreichen.

    Ich habe 2019 Einkommensteuererklärungen für 2016 eingereicht, das ist doch kein Problem.

    Auf Seite 1 hast du doch selbst geschrieben:

    ich habe schon mein Fall mit dem Finanzamt besprochen und kann Verluste wenn ich möchte Erklären muss aber nicht.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 29.03.2020, 18:45.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Natalie99
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das hättet ihr für 2018 auch bei einem Verlust so machen sollen.
    Da haben Sie Recht, hätte es jetzt gelohnt.
    Verstehe jetzt warum, aber schon zu spät.

    LG Natalie

    Einen Kommentar schreiben:


  • Natalie99
    antwortet
    Danke schön

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Da wir dieses Jahr Gewinn machen, welche zusätzliche Formulare als beschränkt Steuerpflichtige müssen wir noch ausführen?
    Jeder muss eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige -ESt 1 C- einreichen und in der Anlage V seinen Gewinnanteil

    unter 2. Anteile an Einkünften bei den Grundstücksgemeinschaften (Zeile 25) eintragen. Das hättet ihr für 2018 auch bei einem Verlust so machen sollen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Natalie99
    antwortet
    Da wir dieses Jahr Gewinn machen, welche zusätzliche Formulare als beschränkt Steuerpflichtige müssen wir noch ausführen?

    LG Natalie

    Einen Kommentar schreiben:


  • Natalie99
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

    Den Gesamtbetrag unter 4. Zeile 4 musst du selbst eintragen. Im Formular FE 1 musst du unter 5. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen noch

    die Nummern der Beteiligten angeben, die Namen werden dann automatisch übernommen.
    Jö das war schon vorher richtig eingetragen, aber die Aufteilung auf die Beteiligten ist nicht ersichtlich.

    Danke schön.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Der Hinweis lässt sich nicht wegklicken, das ist aber nicht problematisch. https://forum.elster.de/anwenderforu...880#post333880

    Den Gesamtbetrag unter 4. Zeile 4 musst du selbst eintragen. Im Formular FE 1 musst du unter 5. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen noch

    die Nummern der Beteiligten angeben, die Namen werden dann automatisch übernommen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Natalie99
    antwortet
    Guten Morgen,
    1.
    wie kann ich diese Fehler beheben?
    Aktueller Hinweis
    • HinweisBeim länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen sollte eine Aussage zur Art des Unternehmens gemacht werden.
    2.
    Ich finde im Formular FE1
    in Laufende Einkünften wo ich die Aufteilung für jeden Beteiligten eintrage.
    Es wird nach Bruchteil aufgeteilt, Gesamtbetrag schon eingetragen, oder wird es automatisch im Hintergrund passieren?

    LG Natalie

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    in welcher Höhe darf man Betrag bei den Erhaltungskosten voll abziehen und welcher verteilen?
    So genau ist das nicht geregelt, es heißt nur: größere Erhaltungsaufwendungen dürfen auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.

    Was ich z. B. generell verteile, sind Dinge wie eine Badmodernisierung (> 15.000,00 €) oder eine Heizungserneuerung (> 10.000,00 €).

    Alle kleineren Reparaturen mache ich sofort geltend. Da können schon mal Beträge von 1.000,00 € oder mehr in einem Jahr anfallen,

    manchmal aber auch nur 100,00 €.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Natalie99
    antwortet
    Danke schön

    - in welcher Höhe darf man Betrag bei den Erhaltungskosten voll abziehen und welcher verteilen?

    LG Natalie

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X