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Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Garagenmiete könnte man zwar in Zeile 16 erklären, aber die kann man ebenso wie die Einbauküche der Wohnungsmiete zuschlagen.

    Das sind doch feste Beträge, die sich nur bei einer Mieterhöhung ändern. NK + Heizung musst du bei den Umlagen addieren.

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  • Natalie99
    antwortet
    Ich möchte einfach alles korrekt und richtig machen.

    LG Natalie

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  • Natalie99
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Entweder gehört die Einnahme zur Kaltmiete oder zu den Umlagen. Ist der Anteil denn im Mietvertrag gesondert ausgewiesen?

    Das ist eher unüblich, wir haben das bei der Kaltmiete einkalkuliert. Bei uns erscheint nur die AfA für die Einbauküchen in Zeile 36.
    Hallo Charlie24,
    in d. Kaltmiete kann ich die Einnahme für die Einbauküche nicht einkalkulieren, wegen paar Sachen die mit Kaltmieteinnahme und die Grösse der Wohnung zutun hat.

    LG Natalie

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  • Natalie99
    antwortet
    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    und welche Einnahmen hast du durch die Küche?
    Zitat: wo trage ich die Einnahme für die Einbauküche?

    Gruß FIGUL
    Das ist im Mietvertrag extra ausgewiesen und zwar: Kaltmiete + NK + Heizung+ Garage +Einbauküche

    lg Natalie

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  • Charlie24
    antwortet
    Entweder gehört die Einnahme zur Kaltmiete oder zu den Umlagen. Ist der Anteil denn im Mietvertrag gesondert ausgewiesen?

    Das ist eher unüblich, wir haben das bei der Kaltmiete einkalkuliert. Bei uns erscheint nur die AfA für die Einbauküchen in Zeile 36.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    und welche Einnahmen hast du durch die Küche?
    Zitat: wo trage ich die Einnahme für die Einbauküche?

    Gruß FIGUL

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  • Natalie99
    antwortet
    Hallo FIGUL,

    Einbauküche in der Vermietete Wohnung

    LG Natalie

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    vermietest du Küchen?

    Gruß FIGUL

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  • Natalie99
    antwortet
    Guten Abend,

    wo trage ich die Einnahme für die Einbauküche?

    LG Natalie

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  • Natalie99
    antwortet
    die gestrige Fehler Meldung ist schon behoben, Vielen Dank.

    Vielen Dank, ich sehe jetzt d. Fehler, ich habe noch Gesamtbetrag eingegeben, die Wohnung ist vollständig vermietet.

    Merci viel Mal
    LG Natalie

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn du was in Zeile 33 eingibst? Die Fehlermeldung von gestern betrifft doch Verwaltungskosten und nicht die AfA.

    Wenn ein Objekt vollständig vermietet ist, also keine teilweise Eigennutzung vorliegt, dürfen nur die Ausgaben angegeben werden, siehe mein Beispiel:

    AfA_VV.JPG

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  • Natalie99
    antwortet
    Danke Charlie 24,

    noch eine Frage wenn ich dies in 33 eingebe kommt die Fehlermeldung.

    LG Natalie

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  • Charlie24
    antwortet
    da steht auch neue Berechnung, muss ich gleiche AfA aus 2018 eintragen oder darf auch neu berechnen?
    Neu berechnen darf man die Gebäude-AfA nur, wenn 2019 nachträgliche Herstellungskosten angefallen sind oder die Berechnung 2018 falsch war.

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  • Natalie99
    antwortet
    Vielen Dank FIGUL,

    da steht auch neue Berechnung, muss ich gleiche AfA aus 2018 eintragen oder darf auch neu berechnen?

    LG Natalie

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo

    Seite 4 Zeile 33 Anlage V

    Gruß FIGUL

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