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Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung

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  • Charlie24
    antwortet
    Nirgendwo! Die Verluste des Vorjahres wurden im Vorjahr den Beteiligten zugewiesen und in deren Einkommensteuererklärungen berücksichtigt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung

    Hallo zusammen,

    eine Frage:

    in welche Zeile trage ich die Verluste aus d. Vermietung aus d.Vorjahr?

    LG Natalie
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