Hallo zusammen,
wo trage ich AfA für Gebäude in neuem Formular?
LG Natalie
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung
Einklappen
X
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Guten Abend,
was mache ich falsch? es kommt diese Fehlermeldung
Fehler innerhalb der Seite- Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Verwaltungskosten abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (3. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
- Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bei den Verwaltungskosten wurde gleichzeitig angegeben, dass die Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung ermittelt wurden und dass die Ausgaben verhältnismäßig ermittelt wurden. Pro Aufwendung kann die Aufteilung nur auf eine Art ermittelt werden (3. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
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Danke schön Charlie24,
ich kann nur sagen was meine Sachbearbeiterin mir für mein Fall gesagt hat.
Aber ich werde meine Sachbearbeiterin noch mal diesen link senden und fragen ob sie mir alles schriftlich mit Gesetzbegründung ihre Auskunft bestätigen kann, dann habe ich schwarz auf weiß und bin dann auf sichere Seite.
LG Natalie
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Beschränkt Steuerpflichtige erhalten normalerweise keinen Grundfreibetrag. Siehe § 50 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50.html
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Wir haben schon Probleme einen Zertifikat für Zugang Mein Elster zu bekommen, weil wir kein Wohnsitz in DE haben.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenUnter welchem Freibetrag?
Was aber wohl nicht von Vorteil sein dürfte? Zumindest, wenn es in Folgejahren Überschüsse gibt.
Die Einkünfte aus Vermietung liegen unter dem Grundfreibetrag 9.168 Euro.
Deswegen kann ich selbst entscheiden ob eine Steuerklärung Est 1C mache oder nicht.
Vorteil ist das bestimmt, aber wieder Zeit und Nerven in diese zu investieren, macht kein Spass.
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Die erzielte Miete liegt unter dem Freibetrag
... und kann Verluste wenn ich möchte Erklären muss aber nicht
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Vielen Dank Holzhoe,
ich habe schon mein Fall mit dem Finanzamt besprochen und kann Verluste wenn ich möchte Erklären muss aber nicht.
LG Natalie
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Hallo Natalie99,
du bist aber ein klarer Fall für das Unterforum Mein Elster. Feststellungserklärung und Est für beschränkt Steuerpflichtige wird im Elsterformular nicht angeboten.
Tschüß
P.S. Ich verschieb mal, nur um andere Mitleser nicht zu verwirren, was Elsterformular plötzlich alles kann.
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Hallo Picard777,
selbstverständlich weisst Finanzamt über die Vermietung weil die Vermietung gesondert und einheitlich erklärt war und erzielt Verlust.
Um Verlust für nächsten Jahr zu übertragen muss mann (ESt 1 C) einreichen.
Die Frage war, muss ich das machen oder nicht. Die erzielte miete liegt unter dem Freibetrag und die Wohnung hat Verlust.
Andere Einkaufte gibt es nicht in $de.
Frage heute Finanzamt
LG NatalieZuletzt geändert von Natalie99; 20.01.2020, 08:45.
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Das Finanzamt weiß von Deiner Vermietung und wird Dich zur Abgabe verpflichten, falls nicht sowieso Abgabeverpflichtung besteht.
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Noch eine Frage,
muss ich eine Steuererklärung (ESt 1 C) einreichen, oder kann ich auf die Verzichten wenn ich so wie so Verluste habe.
LG Natalie
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Wenn ihr in Deutschland mit den Vermietungseinkünften steuerpflichtig seid, muss doch jeder Beteiligte dafür auch eine Steuererklärung (ESt 1 C) einreichen.
Im Einkommensteuerbescheid werden die anteiligen Verluste festgestellt und vorgetragen und im Folgejahr mit Überschüssen verrechnet.
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Hallo Charlie24,
vielen Dank für die Antwort.
wir sind beschränkt Steuerpflichtig.
Verstehe ich richtig, wenn die gesonderte und einheitliche Feststellung für Jahr 2017 Verluste hat, mache ich neue gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung für 2018 neu ohne Verluste von Jahr 2017 zu berücksichtigen?
Wenn wir irgendwann wieder in DE Einkomesteuererklärung machen, dürfen wir dann in der Steuerklärung die Verluste entsprechend der FB eintragen?
LG Natalie
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