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Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung

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    #46
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dann passt doch alles. Der festgestellte Verlust aus 2018 sollte dann mit dem Gewinn des Jahres 2019 verrechnet werden.
    Aber so wie ich verstehe, ich muss zuerst aus dem Bescheid für 2018 gesonderten und eincheitlichen Feststellung in C1 2018 + V 2018 mein Teil d. Verlustes eintragen und in FA einreichen und erst dann wird d.Verlust in 2019 berücksichtigt.
    oder verstehe ich falsch?

    lg Natalie

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      #47
      Ja das könnte sein, aber das schaue ich mir morgen mal genauer an.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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