Ich trage in "Mein Elster" meine Zeiten der Nichtbeschäftigung ein (Steuerfreie Stipendien). In der Anleitung dazu steht
"Standen Sie 2017 zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis, geben Sie hier bitte an, wie lange und warum (zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit). Reichen Sie hierüber – gegebenenfalls neben der Bescheinigung über Lohn- / Entgeltersatzleistungen – Belege ein (Studienbescheinigung und so weiter)."
Nun gilt die Belegvorhaltpflicht. Wenn ich im Mantelbogen anklicke, dass ich Belege nachreiche (weil das ja oben angegeben ist, das ich das soll und woanders steht das ich nur dann Belege einreichen soll, wenn ich dazu auf den Vordrucken oder in der Anleitung ausdrücklich aufgefordert werde, und ich gehe davon aus, dass der Text oben die ausdrückliche Aufforderung ist), bekomme ich den Hinweis dass ich keine Belege einreichen muss.
Im Internet auf diversen Steuerberatungsseiten bekomme ich den Hinweis, das Belege über die Zeiten der Nichtbeschäftigung nicht eingereicht werden müssen.
Soll ich denn nun meine Stipendienbescheinigungen hinschicken oder nicht?
"Standen Sie 2017 zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis, geben Sie hier bitte an, wie lange und warum (zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit). Reichen Sie hierüber – gegebenenfalls neben der Bescheinigung über Lohn- / Entgeltersatzleistungen – Belege ein (Studienbescheinigung und so weiter)."
Nun gilt die Belegvorhaltpflicht. Wenn ich im Mantelbogen anklicke, dass ich Belege nachreiche (weil das ja oben angegeben ist, das ich das soll und woanders steht das ich nur dann Belege einreichen soll, wenn ich dazu auf den Vordrucken oder in der Anleitung ausdrücklich aufgefordert werde, und ich gehe davon aus, dass der Text oben die ausdrückliche Aufforderung ist), bekomme ich den Hinweis dass ich keine Belege einreichen muss.
Im Internet auf diversen Steuerberatungsseiten bekomme ich den Hinweis, das Belege über die Zeiten der Nichtbeschäftigung nicht eingereicht werden müssen.
Soll ich denn nun meine Stipendienbescheinigungen hinschicken oder nicht?
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