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    LSt.Bescheinigung abrufen

    Hallo zusammen. ich verwende seit diesem Jahr Elster und habe start Schwierigkeiten. Ich würde gerne die Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers abrufen um meine Einkommenssteuer anzufertigen.Mein Arbeitgeber benötigt sehr lange um uns die ausgedruckte Variante zukommen zu lassen. Ich habe gelesen dass man diese auch hier online abrufen kann. Könnte mir jemand erklären wie genau ich das hier tun kann? Habe die Lohnsteuerkarte abgerufen aber das nicht nicht die Daten ich benötige.
    Vielen Dank an alle die mich hier unterstützen werden.Viele Grüße

    #2
    Hallo Nicole28,

    ich weiß nicht, was du über Mein Elster abgerufen hast.
    Schau mal das Bild an -> wenn du die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers abrufen willst, gehst du über Bescheinigungen verwalten und benötigst einen Abrufcode dafür.
    Wenn du die Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte angeklickt hast, bekommst du ja nur die in ELSTAM gespeicherten Daten Lohnsteuerklasse, Religion, Freibeträge usw.
    Natürlich kann auch beim Bescheinigungsabruf es sein, dass für 2019 noch keine Daten da sind. Die Institutionen haben doch Zeit bis 28.02.2020 das zu übermitteln.

    Tschüß
    Bescheinigungen abrufen .png

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      #3
      Der Arbeitgeber übermittelt die Daten elektronisch an die Finanzämter, et hat dies bis zum 28.02. zu erledigen. Anschließend hat er Dir einen Ausdruck davon zur Verfügung zu stellen. Wenn Du zum einen den Ausdruck noch nicht hast, zum anderen die Daten nicht da sind, spricht das viel dafür, dass der Arbeitgeber noch nicht übermittelt hat, d.h. Du abwarten musst, bis der das erledigt hat.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Mein Arbeitgeber benötigt sehr lange um uns die ausgedruckte Variante zukommen zu lassen.
        Ebenso lange benötigt er dann erfahrungsgemäß, bis er die Daten elektronisch übermittelt hat und vorher sind sie nun mal nicht abrufbar.

        Er hat auch bis Ende Februar Zeit, die Daten zu übermitteln. Mein Arbeitgeber übermittelt immer erst Mitte Februar, du bist also kein Einzelfall.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank vorab für die Antworten. Sorry dass ich mich jetzt erst zurück melde. Laut der Aussage von anderen Kollegen haben diese automatisch durch ihre Steuerprogramme die wichtigsten Daten...
          Mir ist leider immer noch nicht ganz klar wie ich diese Daten herunterladen kann. ( Abrufcode habe ich schon) Könnten ihr mir mir diesen Weg nochmal beschreiben? Ind er Hoffnung das natürlich mein Arbeitgeber diese übermittelt hat. Vieleb Dank!

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            #6
            Mir ist leider immer noch nicht ganz klar wie ich diese Daten herunterladen kann.
            Du startest in Mein ELSTER eine neue Einkommensteuererklärung für 2019. Dabei wird dir der Abruf von Bescheinigungen angeboten, soweit diese

            bereits vorhanden sind. Die kannst du dann in die Erklärung übernehmen. Wenn die Lohnsteuerbescheinigung derzeit noch aussteht, kannst du den

            Bescheinigungsabruf nach dem Öffnen des Entwurfs später auf der Navigationsseite links starten und zwar beliebig oft, bis die Daten verfügbar sind.
            Anlagen_MEL.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo zusammen,

              ich finde dieses Thema extrem interessant, da mein Arbeitgeber mir immer noch nicht meine Lohnsteuerbescheinigung geschickt hat und daher ich meine Steuererklärung immer noch nicht abschließen kann.

              In mein Elster online habe ich unter:
              Formulare & Leistungen -> Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) -> Weiter -> ... das ganze Verfahren in Gang gesetzt.

              Nun lese ich hier, dass ich einen Abrufcode brauche.

              Frage: Wo und Wie bekomme ich diesen Code?

              Danke
              Gruß

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                #8
                Den musst du in Mein ELSTER beantragen. Der Zugang zum Antrag erfolgt über das Menü Bescheinigungen verwalten.

                Der ELStAM-Abruf hat damit nichts zu tun, da kriegst du nur deine Lohnsteuermerkmale mitgeteilt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo,

                  ich glaube, es gibt ein Missverständnis.

                  Ich möchte meine Lohnsteuerbescheinigung (siehe hier) elektronisch über Elster abrufen können.
                  Ist das möglich?

                  Gestern habe ich zwar Code und die elektronische Lohnsteuerkarte beantragt. Dennoch habe ich heute - elektronisch über Elster - nur eine kurze Zusammenfassung meiner Steuerdaten (Kindersteuer, Kirchensteuer, Steuerklasse, usw.). Also nicht das, was ich ich erwartet habe.

                  Da mein letzter Arbeitgeber mir immer noch nicht die Lohnsteuerbescheinigung (diese schöne Tabelle, wo man Bruttoarbeitslohn, usw. für die Steuererklärung braucht) geschicht hat, versuche ich die Bescheinigung über mein Elster abzurufen.
                  Wie ist das Verfahren?

                  Vielen Dank für die Geduld.
                  Ich habe im Internet recherchiert, dennoch finde ich dieses Verfahren klar beschrieben nirgendwo...

                  Gruß und schönen Tag noch.

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                    #10
                    Es wird hier tatsächlich aneinander vorbeigeredet:
                    Die Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ElStAM) ist eine Abfrage, welche Daten für den Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug hinterlegt sind, also z.B. -nach meiner Erinnerung, habe gerade keinen Zugriff- z.B. Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, eventuelle eingetragene Freibeträge, Kinderzahl etc.

                    Was Du willst, sind die Daten der konkreten Lohnsteuerbescheinigung für irgendein Jahr. Hier ist es so, dass der Arbeitgeber bis zum 28.02. des Folgejahres, d.h. für 2019 hätte er also noch ein paar Tage Zeit, eine Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln hat. Anschließend hat er Dir einen Ausdruck davon zur Verfügung zu stellen, normalerweise in Papier, ggf. aber auch elektronisch. Die an das Finanzamt übermittelten Daten nun, so sie denn übermittelt sind, kann dann das Finanzamt abrufen, aber auch Du nach entsprechender Registrierung unter Mein Elster.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Wenn du den Abrufcode erst gestern beantragt hast, kannst du ja den Brief mit dem 10-stelligen Code im Format XXXXX-XXXXX noch gar nicht

                      in Händen haben. Erst mit dem Code kannst du Bescheinigungen abrufen. Deine ELStAM-Daten sind ganz etwas anderes, das hatte ich doch

                      gestern schon geschrieben.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Deine ELStAM-Daten sind ganz etwas anderes, das hatte ich doch

                        gestern schon geschrieben.
                        Ja, mein gott. Ich hatte es nicht verstanden, dass es zwei Dokumente (Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteuermerkmale) gibt. Deswegen war ich überrascht heute, als ich in meinem Postfach eine Mitteilung vom Finanzamt mit meiner gestrigen Beantragung gefunden habe.

                        Erst mit dem Post von Picard777 habe ich verstanden, dass es zwei verschiedene Dinge sind.

                        Ok. Dann schalte ich einen Gang zurück.
                        Mein Problem: Ich arbeite an der Uni. Weder im Sekretariat noch im Dekanat kann man mir helfen, die Lohnsteuerbescheinigung für 2019 zu finden oder abzurufen. Noch wurde eine ausgedruckte Version der Lohnsteuerbescheinigung mir von dem zuständigen Finanzamt per Post geschickt.
                        Meine einzige Chance, eine Steuererklärung endlich abzuschicken ist, dass ich meine Lohnsteuerbescheinigung elektronisch über Elster abrufen kann.

                        Gestern Abend habe ich scheinbar nicht die gewünschte Lohnsteuerdaten abgerufen.
                        Dabei habe ich dennoch den Versand des Codes beantragt, in der Hoffnung, dass ich in zirka 10 Tagen meine Lohnsteuerbescheinigung endlich online mit dem Code abrufen kann.
                        Soll oder muss ich noch was anderes tun, um dieses Verfahren (den Abruf meiner Lohnsteuerbescheinigung) abschließen zu können?

                        Danke 1000

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                          #13
                          Du musst auf den Abrufcode warten. Nach Erhalt kann es noch 2 Tage dauern, bis die Bescheinigungen für 2019 tatsächlich abrufbar sind,

                          vorausgesetzt, dein Arbeitgeber hat die Daten bereits übermittelt, wofür er bis Ende Februar Zeit hat.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ok, super!
                            Alles klar!

                            Danke

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                              #15
                              Abrufcode per Post bekommen, mehrfach abgespeichert und gesichert und... es hat alles super geklappt.

                              Also Leute: Wartet nicht zu lange auf eure Lohnsteuerbescheinigung. Abrufcode beantragen und die Lohnsteuerbescheinigung einfach über Elster mit einem Klick (drei, um ehrlich zu sein) abrufen

                              Ciao!

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