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Allgemeine Frage zur Rechnung für die Steuerunterlagen

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    Allgemeine Frage zur Rechnung für die Steuerunterlagen

    Hallo zusammen,

    ich habe hier eine Frage bzgl. der Gültigkeit einer Rechnung für die Steuererkärung 2019.

    Kurze Geschichte:
    Wegen Wohnungssuche an meiner neuen Tätigkeitsstätte empfahl mir meine Freundin, eine Anzeige in der lokalen Zeitung für die Wohunungssuche erscheinen zu lassen.
    Wir haben also eine gemeinsame Wohnung und ein kleines Apartment für mich am Arbeitsort (doppelte Hausführung)

    Ohne Zeit zu verlieren, sie ergriff die Iniziative, rief an, und ließ sich die Rechnung mit ihrem Namen erstellen.
    Nun, da ich die Inseratkosten gern in meiner Steuererklärung absetzen möchte, habe ich die lokale Zeitung angerufen und sie darum gebeten, die Rechnung mit meinem Namen und meiner Anschrift abzuändern. Die neue Rechnung wurde nun zwar angepasst und erstellt, dennoch steht das heutige Datum nun drauf. In einem kurzen Telefongespräch wurde mir von einer Mitarbeiterin bei der Zeitung erklärt, dass die Rechnung nicht mehr rückdatiert werden kann.

    Nun habe ich also zwei Rechnungen:

    Rechnung A: Der Name auf der Rechnung ist leider falsch. Da steht meine Freundin drauf.
    Rechnung B: Der Name ist nun richtig, dennoch ist das Datum falsch (24.01.2020).

    Ich möchte gern die Inseratkosten in der Steuererklärung geltend machen.
    Habe ich irgendwie eine Chance? Oder werden beide Rechnungen vom Finanzamt nicht berücksichtigt?

    Vielen Dank
    Gruß
    D.
    Zuletzt geändert von dydavide; 24.01.2020, 16:26.

    #2
    Um welchen Werbungskostenbetrag geht es denn?
    Die Begründung einer DHH dürfte zwar ein Grund für eine genauere Prüfung der Steuererklärung sein, ich glaube aber nicht, dass sich jemand bei den Kosten eines Inserates zur Wohnungssuche den beleg anschaut.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Der Betrag ist an sich lächerlich: 14,40 €

      Da ich aber "nicht im Gold" schwimme und 2019 ein Jahr mit sehr hohen Ausgaben war, versuche ich alles mögliche durch die Steuererklärung zurückzugewinnen.

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        #4
        Hallo dydavide,

        dir ist aber schon klar, dass du keine Werbungskosten erstattet bekommst, sondern nur den Betrag an Steuern, der durch die Werbungskosten dein Einkommen mindert.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo dydavide,

          dir ist aber schon klar, dass du keine Werbungskosten erstattet bekommst, sondern nur den Betrag an Steuern, der durch die Werbungskosten dein Einkommen mindert.

          Tschüß
          Ja klar.
          Die Summe meiner Werbungskosten besteht auch aus der Rechnung für Inseratkosten.

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            #6
            Die Inseratkosten kannst du doch auch angeben, wo ist das Problem? Solche Beträge werden in der Regel durchgewunken.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Da ich aber "nicht im Gold" schwimme und 2019 ein Jahr mit sehr hohen Ausgaben war, versuche ich alles mögliche durch die Steuererklärung zurückzugewinnen.
              Verstehe ich das jetzt richtig: Du willst die Rechnung für 2019 absetzen? (weil du oben von 2020 schreibst)
              Das könnte wirklich ein Problem sein.

              Warum nimmst du nicht die erste Rechnung? Ein andere Name ist doch überhaupt nicht schlimm.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

                Verstehe ich das jetzt richtig: Du willst die Rechnung für 2019 absetzen? (weil du oben von 2020 schreibst)
                Ok, sorry. Ich habe mich vertippt. Ich meinte ja die Steuererklärung für das Jahr 2019

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

                Warum nimmst du nicht die erste Rechnung? Ein andere Name ist doch überhaupt nicht schlimm.
                Weil ich nicht weiß, ob das Finanzamt - falls die die Unterlagen sehen wollen - meckert, da nicht mein Name in der Anzeige steht.

                Aber du hast meine Frage beantwortet. Wenn es kein Problem ist, dann hat es sich erledigt.

                Danke!
                Gruß

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                  #9
                  Hallo,

                  ich muss nochmal anders anfangen, und zwar weil es auf das Rechnungsdatum gar nicht ankommt.
                  Es gilt das Abflussprinzip, also zählt der Tag an dem gezahlt wurde. Imho geht daher auch die Rechnung aus diesem Jahr.

                  Und Nachfragen kann es immer geben, dann musst du es halt erklären.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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