Hallo zusammen,
ich habe hier eine Frage bzgl. der Gültigkeit einer Rechnung für die Steuererkärung 2019.
Kurze Geschichte:
Wegen Wohnungssuche an meiner neuen Tätigkeitsstätte empfahl mir meine Freundin, eine Anzeige in der lokalen Zeitung für die Wohunungssuche erscheinen zu lassen.
Wir haben also eine gemeinsame Wohnung und ein kleines Apartment für mich am Arbeitsort (doppelte Hausführung)
Ohne Zeit zu verlieren, sie ergriff die Iniziative, rief an, und ließ sich die Rechnung mit ihrem Namen erstellen.
Nun, da ich die Inseratkosten gern in meiner Steuererklärung absetzen möchte, habe ich die lokale Zeitung angerufen und sie darum gebeten, die Rechnung mit meinem Namen und meiner Anschrift abzuändern. Die neue Rechnung wurde nun zwar angepasst und erstellt, dennoch steht das heutige Datum nun drauf. In einem kurzen Telefongespräch wurde mir von einer Mitarbeiterin bei der Zeitung erklärt, dass die Rechnung nicht mehr rückdatiert werden kann.
Nun habe ich also zwei Rechnungen:
Rechnung A: Der Name auf der Rechnung ist leider falsch. Da steht meine Freundin drauf.
Rechnung B: Der Name ist nun richtig, dennoch ist das Datum falsch (24.01.2020).
Ich möchte gern die Inseratkosten in der Steuererklärung geltend machen.
Habe ich irgendwie eine Chance? Oder werden beide Rechnungen vom Finanzamt nicht berücksichtigt?
Vielen Dank
Gruß
D.
ich habe hier eine Frage bzgl. der Gültigkeit einer Rechnung für die Steuererkärung 2019.
Kurze Geschichte:
Wegen Wohnungssuche an meiner neuen Tätigkeitsstätte empfahl mir meine Freundin, eine Anzeige in der lokalen Zeitung für die Wohunungssuche erscheinen zu lassen.
Wir haben also eine gemeinsame Wohnung und ein kleines Apartment für mich am Arbeitsort (doppelte Hausführung)
Ohne Zeit zu verlieren, sie ergriff die Iniziative, rief an, und ließ sich die Rechnung mit ihrem Namen erstellen.
Nun, da ich die Inseratkosten gern in meiner Steuererklärung absetzen möchte, habe ich die lokale Zeitung angerufen und sie darum gebeten, die Rechnung mit meinem Namen und meiner Anschrift abzuändern. Die neue Rechnung wurde nun zwar angepasst und erstellt, dennoch steht das heutige Datum nun drauf. In einem kurzen Telefongespräch wurde mir von einer Mitarbeiterin bei der Zeitung erklärt, dass die Rechnung nicht mehr rückdatiert werden kann.
Nun habe ich also zwei Rechnungen:
Rechnung A: Der Name auf der Rechnung ist leider falsch. Da steht meine Freundin drauf.
Rechnung B: Der Name ist nun richtig, dennoch ist das Datum falsch (24.01.2020).
Ich möchte gern die Inseratkosten in der Steuererklärung geltend machen.
Habe ich irgendwie eine Chance? Oder werden beide Rechnungen vom Finanzamt nicht berücksichtigt?
Vielen Dank
Gruß
D.
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