Hallo Zusammen,
seit Februar 2018 gehe ich eine geringfügige Beschäftigung nach (ca. 419 Euroim Monat) nach. Mein Arbietgeber besteht darauf, dass mein Minijob mit
Steuerklasse iV besteuert wird. Deswegen bezahle ich Monat für Monat etwa 51 Euro als Steuer.
Ich habe eine Hauptbeschäftigung (Jahresbrutto Einkommen etwa 33000 Euro).
Bekomme ich die von mir für meinen Minijob entrichtete Steuer im Zuge des Jahressteuerausgleich zurück? Wenn ich das Geld nicht
zurück bekomme, wäre das nicht mir gegenüber ungerecht da andere Minijobber steuerfrei bleiben (weil das Steuer vom Arbietgeber
pauschal abgeführt wird)?
Danke
seit Februar 2018 gehe ich eine geringfügige Beschäftigung nach (ca. 419 Euroim Monat) nach. Mein Arbietgeber besteht darauf, dass mein Minijob mit
Steuerklasse iV besteuert wird. Deswegen bezahle ich Monat für Monat etwa 51 Euro als Steuer.
Ich habe eine Hauptbeschäftigung (Jahresbrutto Einkommen etwa 33000 Euro).
Bekomme ich die von mir für meinen Minijob entrichtete Steuer im Zuge des Jahressteuerausgleich zurück? Wenn ich das Geld nicht
zurück bekomme, wäre das nicht mir gegenüber ungerecht da andere Minijobber steuerfrei bleiben (weil das Steuer vom Arbietgeber
pauschal abgeführt wird)?
Danke
Kommentar