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MiniJob mit Steuerklasse vi

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    MiniJob mit Steuerklasse vi

    Hallo Zusammen,

    seit Februar 2018 gehe ich eine geringfügige Beschäftigung nach (ca. 419 Euroim Monat) nach. Mein Arbietgeber besteht darauf, dass mein Minijob mit
    Steuerklasse iV besteuert wird. Deswegen bezahle ich Monat für Monat etwa 51 Euro als Steuer.

    Ich habe eine Hauptbeschäftigung (Jahresbrutto Einkommen etwa 33000 Euro).

    Bekomme ich die von mir für meinen Minijob entrichtete Steuer im Zuge des Jahressteuerausgleich zurück? Wenn ich das Geld nicht
    zurück bekomme, wäre das nicht mir gegenüber ungerecht da andere Minijobber steuerfrei bleiben (weil das Steuer vom Arbietgeber
    pauschal abgeführt wird)?

    Danke

    #2
    AW: MiniJob mit Steuerklasse vi

    Zitat von Kormaw Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen,

    seit Februar 2018 gehe ich eine geringfügige Beschäftigung nach (ca. 419 Euroim Monat) nach. Mein Arbietgeber besteht darauf, dass mein Minijob mit
    Steuerklasse iV besteuert wird. Deswegen bezahle ich Monat für Monat etwa 51 Euro als Steuer.

    Ich habe eine Hauptbeschäftigung (Jahresbrutto Einkommen etwa 33000 Euro).

    Bekomme ich die von mir für meinen Minijob entrichtete Steuer im Zuge des Jahressteuerausgleich zurück? Wenn ich das Geld nicht
    zurück bekomme, wäre das nicht mir gegenüber ungerecht da andere Minijobber steuerfrei bleiben (weil das Steuer vom Arbietgeber
    pauschal abgeführt wird)?

    Danke
    Hallo,

    du meinst wohl Steuerklasse VI? und nicht IV?
    Ob du die Steuer zurück bekommst liegt an deiner Erklärung. Höhe WK u.s.w.
    Liegen deine WK unter 1000.- musst du mit Nachzhlung rechnen.
    Das Alles hat nichts mit Elster zu tun

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: MiniJob mit Steuerklasse vi

      Zitat von Kormaw Beitrag anzeigen
      Bekomme ich die von mir für meinen Minijob entrichtete Steuer im Zuge des Jahressteuerausgleich zurück?
      Was ist denn ein Jahressteuerausgleich?

      Pauschalierte Lohnsteuer kann natürlich nicht mit der Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden.

      Kommentar


        #4
        AW: MiniJob mit Steuerklasse vi

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Was ist denn ein Jahressteuerausgleich?

        Pauschalierte Lohnsteuer kann natürlich nicht mit der Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden.
        Sorry, ich meine wenn ich am Ende des Jahres meine Steuererklärung mache.

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          #5
          AW: MiniJob mit Steuerklasse vi

          Der Minijob wird ja nicht pauschaliert versteuert, sondern auf Lohnsteuerklasse VI abgerechnet, was ja zulässig und für den Arbeitgeber auch günstiger ist.

          Die Einkünfte werden zusammengezählt, der Minijob auf Lohnsteuerklasse wird steuerlich nicht begünstigt. Eine Nachzahlung ist da eher wahrscheinlich als ein Erstattung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: MiniJob mit Steuerklasse vi

            Hallo,

            >>>wäre das nicht mir gegenüber ungerecht da andere Minijobber steuerfrei bleiben (weil das Steuer vom Arbietgeber pauschal abgeführt wird)

            Kleiner Fehler (wie du selbst auch erkannt hast): Die anderen Minijobs sind auch nicht steuerfrei, es zahlt nur jemand anders (nämlich der Arbeitgeber).

            Ob gerecht oder nicht spielt sich auf einer anderen Ebene ab, nämlich ob ein - oder gar alle - Arbeitgeber den gleichen Lohn zahlen wollen/sollen/müssen oder nicht (er könnte dir ja auch 51 Euro mehr geben, dann wären es wieder seine Steuern*).
            Oder anderer Ansatz: Ein vergleichbarer Minijobber hat keine Hauptbeschäftigung. Ergo bekommt er die kompletten Steuern erstattet, ist das gerechter? (dann mach' es doch so )

            *stimmt am Ende nicht, soll auch nur andeuten wo die Ungerechtigkeit vielleicht liegen kann

            Zum Thema Gerechtigkeit: Wenn man will kann man auch leicht argumentieren, dass schon die Progression falsch ist, gleicher Steuersatz für alle wäre doch viel gerechter (bei der Umsatzsteuer geht das ja schließlich auch).
            Oder anders herum, es ist doch ungerecht wenn jemand 2 Jobs hat, andere hingegen keinen - folglich muss ein Zweitjob deutlich höher besteuert werden.

            Fazit: Das Steuerecht ist nicht gerecht, kann es gar nicht sein.

            Stefan

            PS: Alles recht Provokant gesagt, obwohl man gelegentlich manches wirklich so von Politikern hört.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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