Hallo liebe Forumsteilnehmer,
für 2017 hat die Vorausrechnung bisher ergeben dass mein zu versteuerndes Einkommen 18 000 Euro übersteigt. Habe ich dann Recht auf Arbeitnehmersparzulage, auch wenn es nichtselbständige Arbeit betrifft? Ich habe ausserdem 50% Schwerbehinderung. Habe ich eingegeben. Soll ich diese Anlage mit ausfüllen?
für 2017 hat die Vorausrechnung bisher ergeben dass mein zu versteuerndes Einkommen 18 000 Euro übersteigt. Habe ich dann Recht auf Arbeitnehmersparzulage, auch wenn es nichtselbständige Arbeit betrifft? Ich habe ausserdem 50% Schwerbehinderung. Habe ich eingegeben. Soll ich diese Anlage mit ausfüllen?
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