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Anlage AV

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    Anlage AV

    Hallo zusammen,

    ich muss heuer das erstmal die Anlage AV ausfüllen, zwecks Riester.
    Wenn ich im Internet suchen, steht da immer man muss die SV-Nummer eintragen. Aber leider gibt es dort kein Feld dafür. Ich mache Elster über das Onlineformular.

    Und wieso muss ich bei der Berechnungsgrundlage in der Nr. 6 die Beitragspflichten Einnahmen von Ehemann und Ehefrau eintragen, wenn auch nur die Frau Riester beantragt hat?
    Wir sind gemeinsam veranlagt.

    Und muss ich nirgendwo eintragen, was ich in der Riester eingezahlt habe und die Vertragsnummer vom Anbieter?

    Wäre klasse, wenn mir da einer Helfen könnte.

    Viele Grüße
    Christian

    #2
    Da hat es ab 2019 massive Änderungen gegeben: Wenn deine Frau unmittelbar begünstigt ist und nur sie einen Riestervertrag hat,

    machst du nur für sie Angaben. Ansonsten liest du am besten hier weiter: https://forum.elster.de/anwenderforu...e-in-anlage-av
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ab der Erklärung 2019 wird nicht mehr nach der Sozialversicherungsnummer gefragt. In Zeile 6 wird nicht nach beiden Ehegatten gefragt.

      In ElsterFormular wird auch nach der Höhe der Beiträge gefragt. Ich denke fast dass Du gar nicht mit ElsterFormular arbeitest, sondern mit Mein Elster. Im Unterforum zu Mein Elster kannst Du evtl. die Antwort auf Deine letzte Frage finden.

      Kommentar


        #4
        Also bei mir steht Elster ihr Online-Finanzamt.

        Bei 2 Berechnungsgrundlage steht:
        — Bei Zusammenveranlagung: Bitte die Art der Begünstigung (unmittelbar / mittelbar) beider Ehegatten / Lebenspartner angeben. —

        Bei 5 dann Unmittelbare Begünstigung

        Zeile 5

        Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A: Ich bin für das Jahr 2019 unmittelbar begünstigtKennzahl106
        Zeile 5

        Ehefrau / Person B: Ich bin für das Jahr 2019 unmittelbar begünstigt

        Also wir sind Zusammenveranlagt. Verheiratet. Muss ich dann bei beiden einen Hacken setzten?

        Dann will er nämlich in der Zeile 6 auch das Beitragspflichtig Einnahme des Ehemanns.

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          #5
          Zitat von Bert.007 Beitrag anzeigen
          Also bei mir steht Elster ihr Online-Finanzamt
          Dacht ich mir doch. Ich verschieb's.

          Zitat von Bert.007 Beitrag anzeigen
          Also wir sind Zusammenveranlagt. Verheiratet. Muss ich dann bei beiden einen Hacken setzten?
          Meiner Meinung nach darf dann auch nur der Teil für den einen Ehegatten ausgefüllt werden. Beim anderen weder einen Haken noch eine Hacke.

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