Hallo,
Ich bin eine Studentin, im Jahr 2017 habe ich weniger als 3000 euro verdient. Ich fülle gerade den Hauptvordruck und Anlage S aus.
Ich bin ledig.
Ich habe eine Frage und zwar, bei dem Punkt 1. Steuerpflichtliger Person, nur bei Zusammenverlangung Ehemann oder Person A
sollte ich meine Daten schreiben?
LG
Roksana
Ich bin eine Studentin, im Jahr 2017 habe ich weniger als 3000 euro verdient. Ich fülle gerade den Hauptvordruck und Anlage S aus.
Ich bin ledig.
Ich habe eine Frage und zwar, bei dem Punkt 1. Steuerpflichtliger Person, nur bei Zusammenverlangung Ehemann oder Person A
sollte ich meine Daten schreiben?
LG
Roksana
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