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Anhänge versenden mit Elster

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    Anhänge versenden mit Elster

    Guten Tag,
    ich versende seit Jahren meine Steuererklärung mit Elster da ich die papierlose Form bevorzuge. Nun will mein Steuersachbearbeiter grundsätzlich Bescheinigungen meines Arbeitgebers als Nachweise, die ich dann doch wieder per Post versenden oder persönlich abgeben muss. Damit kann ich mir ELSTER eigentlich sparen. Gibt es eine Möglichkeiten diese Nachweise als Anhang in ELSTER oder per PDF an das zuständige FA zu versenden?
    Besten Dank für die Antworten.

    #2
    Gibt es eine Möglichkeiten diese Nachweise als Anhang in ELSTER oder per PDF an das zuständige FA zu versenden?
    Das ist schon länger in Planung. Wenn du Glück hast, wird es Ende März 2020 freigegeben. Allerdings dauert es erfahrungsgemäß immer eine

    gewisse Zeit, bis das in allen Bundesländern nutzbar ist. Manche Finanzämter akzeptieren aber schon bisher die Übermittlung von PDF-Files

    als Mailanhang. Auch das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und natürlich nicht wirklich sicher. Was überall möglich ist,

    ist die Übermittlung von Belegen per Telefax.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank

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        #4
        Vorschlag: Ruf einfach mal bei deinem Sachbearbeiter an und frage, welche Möglichkeiten bestehen, die Belege elektronisch einzusenden.

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          #5
          Ja danke, habe ich bereits. Laut Sachbearbeiter Keine

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            #6
            Hallo zoreg,

            also funktionieren würde -> Belege einscannen und dem Finanzamt per Mailanhang schicken.

            Tschüß

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              #7
              Zitat von zoreg Beitrag anzeigen
              Ja danke, habe ich bereits. Laut Sachbearbeiter Keine
              Bei meinen Finanzämtern wird aktuell auch immer noch die Übermittlung von Belegen per Telefax gegenüber einem E-Mailanhang bevorzugt.

              Ich hatte aber vereinzelt auch schon mit Sachbearbeitern Kontakt, die mir eine individuelle E-Mailadresse für die Übermittlung genannt haben.

              Übermittlungen per E-Mail an die Poststelle der Finanzämter sind hierin Bayern generell zugelassen, wenn man sich an bestimmte Formate hält.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich stand vor zwei Wochen vor der gleichen Problematik. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen bieten in Ihrer Internet-Darstellung ein Kontaktformular an, dem man jeweils einen (!) Anhang beifügen kann. Da ich zehn Belege einzureichen hatte, habe ich also zehnmal das Kontaktformular kurz textlich ausgefüllt und den zutreffenden PDF-Scan als Anhang geladen und dann versandt. Wäre ich Sachbearbeiter im Finanzamt, würde ich mir - ebenso wie ich vorher beim Versand - an den Kopf fassen. Aber wenn die Finanzverwaltung es so will - bitte sehr !

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                  #9
                  Warum so umständlich ? Es gibt kostenlose Programme, mit denen man schnell und pdf-Dateien zusammenfassen kann zu einem Dokument. Ich will jetzt keine Werbung machen für das von mir verwendete Programm, aber mit einer Suchmaschinensuche mit "pdf zusammenfügen" kommst Du weiter.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Man könnte auch auf die Idee kommen, mehrere Belege in ein gängiges Archivformat zu packen und dann ein ZIP-File hochladen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Man könnte auch auf die Idee kommen, mehrere Belege in ein gängiges Archivformat zu packen und dann ein ZIP-File hochladen.
                      Das bringt aber nichts.
                      Zip-Files werden von der Finanzverwaltung (zumindest in Hessen) nicht als Mail-Anhang akzeptiert.
                      https://service.hessen.de/html/Hinwe...-Mail-8133.htm
                      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 07.02.2020, 08:07. Grund: Falsche Aussage entfernt
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        Die Virenscanner in Bayern können offensichtlich auch Archive prüfen, mein Virenscanner kann das im Übrigen auch.

                        Nachrichtenformate und mögliche Anlagen
                        Der Poststelle können Sie E-Mails in den Formaten Nur Text, HTML sowie Rich TEXT und Anhänge in den gängigen Formaten Microsoft Office und PDF übermitteln.

                        Die Anhänge können auch in komprimierter Form (ZIP-Format) übersandt werden.

                        https://www.finanzamt.bayern.de/Ambe...rg&c=n&d=x&t=x

                        Davon, also ZIP-Archiv habe ich bei einer Excel-Datei auch schon mal Gebrauch gemacht. Die ist auch beim Sachbearbeiter angekommen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Charlie24

                          Da sind die FAs in Bayern wohl etwas weiter als in Hessen. Nix ZIP und vor allem keine Antwort per Mail.

                          Wobei ich letzteres auch gut finde. Würde eh nur im SPAM Ordner landen als potenzielle Fake-Mail :-)

                          Hinsichtlich meiner Aussage zu Virenscannern war ich wohl nicht mehr auf dem Laufenden. Danke für den Denkanstoß.
                          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 07.02.2020, 08:06.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo,
                            das schwankt sehr zwischen den einzelnen BL -> in Sachsen geht das -.>
                            Die sächsische Finanzverwaltung verwendet als Bürokommunikationssoftware Microsoft Office. Anlagen Ihrer E-Mails können wir daher nur entgegennehmen, wenn sie folgende Formate aufweisen:
                            • Word (.doc, .rtf, .txt)
                            • Excel (.xls)
                            • Adobe Acrobat (.pdf)

                            Aus Sicherheitsgründen können wir diese Formate derzeit nur lesen und ausdrucken. Makros oder sonstige Funktionen lassen sich nicht aufrufen bzw. ausführen. Ebenfalls ist es uns leider nicht möglich, komprimierte Dateien (z.B. im Zip-Format) zu öffnen. Bitte sehen Sie daher von einer Übersendung solcher Anhänge ab.

                            Tschüß

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                              #15
                              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                              Charlie24

                              Da sind die FAs in Bayern wohl etwas weiter als in Hessen. Nix ZIP und vor allem keine Antwort per Mail.

                              Wobei ich letzteres auch gut finde. Würde eh nur im SPAM Ordner landen als potenzielle Fake-Mail :-)
                              Das könnte sich m.E. bald ändern, zumindest in bestimmten Fällen. Im "Jahressteuergesetz 2019" vom 12.12.2019 (vollständig: Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) ist in Art. 21 Nr. 5 eine ab sofort anwendbare Änderung des § 87a Abs. 1 Satz 3 AO enthalten. Damit dürften die Bedenken einiger Bundesländer, z.B. Hessen, wegen Verletzung des Steuergeheimnisses bei "einfachen" Mails der Vergangenheit angehören.

                              Übermittelt die Finanzbehörde Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, sind diese Daten mit einem geeigneten Verfahren zu verschlüsseln; soweit alle betroffenen Personen schriftlich eingewilligt haben, kann auf eine Verschlüsselung verzichtet werden.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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