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EÜR Zeile 36

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    EÜR Zeile 36

    Hallo,

    ich sitze an der EÜR 2017 und habe dieses Jahr zum ersten Mal eine Abschreibung zu machen (bewegliche Wirtschaftsgüter, speziell Laptop). In Zeile 30 der EÜR habe ich den für dieses Jahr abschreibungsfähigen Betrag eingetragen (Afa/Auflösungsbetrag aus der Anlage AVEÜR). Hoffe, das ist schon mal richtig. In Zeile 33 folgen dann die Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter. Nun frage ich mich, was denn in die Zeile 36 der EÜR kommt ("nicht abziehbare Beträge [Afa und Restbuchwerte]"). Die Erklärung zur EÜR hilft mir da nicht weiter...

    zweifelnd
    selbstistdiefrau

    #2
    AW: EÜR Zeile 36

    Zitat von selbstistdiefrau Beitrag anzeigen
    Die Erklärung zur EÜR hilft mir da nicht weiter...
    Die Eingabehilfe von ElsterFormular verweist dort u. a. auf § 4 Abs 5 S. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes.

    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

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      #3
      AW: EÜR Zeile 36

      Was soll ich sagen, lesen kann ich. Trotzdem danke für die Antwort. Inzwischen hat es bei mir "Klick" gemacht. War wohl gestern schon zu spät für den Kopf...

      Kommentar


        #4
        AW: EÃœR Zeile 36

        Hallo liebe Selbstistdiefrau,

        ich bin gerade an genau diesem Punkt. Könntest du mir bitte kurz erklären, was genau in die Zeile 36 eingetragen wird?

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