Hallo,
ich sitze an der EÜR 2017 und habe dieses Jahr zum ersten Mal eine Abschreibung zu machen (bewegliche Wirtschaftsgüter, speziell Laptop). In Zeile 30 der EÜR habe ich den für dieses Jahr abschreibungsfähigen Betrag eingetragen (Afa/Auflösungsbetrag aus der Anlage AVEÜR). Hoffe, das ist schon mal richtig. In Zeile 33 folgen dann die Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter. Nun frage ich mich, was denn in die Zeile 36 der EÜR kommt ("nicht abziehbare Beträge [Afa und Restbuchwerte]"). Die Erklärung zur EÜR hilft mir da nicht weiter...
zweifelnd
selbstistdiefrau
ich sitze an der EÜR 2017 und habe dieses Jahr zum ersten Mal eine Abschreibung zu machen (bewegliche Wirtschaftsgüter, speziell Laptop). In Zeile 30 der EÜR habe ich den für dieses Jahr abschreibungsfähigen Betrag eingetragen (Afa/Auflösungsbetrag aus der Anlage AVEÜR). Hoffe, das ist schon mal richtig. In Zeile 33 folgen dann die Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter. Nun frage ich mich, was denn in die Zeile 36 der EÜR kommt ("nicht abziehbare Beträge [Afa und Restbuchwerte]"). Die Erklärung zur EÜR hilft mir da nicht weiter...
zweifelnd
selbstistdiefrau
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