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Versicherungen in der EÜR

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    Versicherungen in der EÜR

    Müssen Versicherungsbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherungen auch in die EÜR oder nur in die Einkommensteuererklärung rein?

    #2
    AW: Versicherungen in der EÜR

    Diese Beiträge dürfen nur in der Einkommensteuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) erklärt werden.

    In der EÜR dürfen nur betriebliche Versicherungen geltend gemacht werden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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