Müssen Versicherungsbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherungen auch in die EÜR oder nur in die Einkommensteuererklärung rein?
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Keine Ankündigung bisher.
Versicherungen in der EÜR
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AW: Versicherungen in der EÜR
Diese Beiträge dürfen nur in der Einkommensteuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) erklärt werden.
In der EÜR dürfen nur betriebliche Versicherungen geltend gemacht werden!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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