Müssen Versicherungsbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherungen auch in die EÜR oder nur in die Einkommensteuererklärung rein?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Versicherungen in der EÜR
				
					Einklappen
				
			
		
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 AW: Versicherungen in der EÜR
 
 Diese Beiträge dürfen nur in der Einkommensteuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) erklärt werden.
 
 In der EÜR dürfen nur betriebliche Versicherungen geltend gemacht werden!Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 


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