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Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags rückwirkend für Studium

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    Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags rückwirkend für Studium

    Hallo zusammen,
    ich habe leider einige Unklarheiten bei der Erstellung meines Verlustvortrages. Hier kurz meine Situation geschildert: Ich habe eine Berufsausbildung absolviert und danach von 10.2010 bis 08.2017 studiert, in dieser Zeit habe ich keine Steuerklärung eingereicht. Seit 09.2017 bin ich regulär beschäftigt. Anfang dieses Jahrs habe ich für 2017 eine Steuerklärung eingereicht. Leider habe ich nun erst im Nachhinein erfahren, dass es möglich ist eine Verlustfestellung beim Finanzamt anzumelden.
    Meine erste Frage ist nun, ob ich dieses Jahr eine Verlustfestellung für die Jahre 2011-2016 anmelden kann um davon bei meiner nächsten Steuerklärung (2018) zu profitieren.
    Die zweite Frage ist wie ich dazu in ELSTER vorgehen sollte? Meine Vermutung wäre: Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) - Jahr 2011 - Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -> in Anlage N die damaligen Studienkosten als Werbungskosten eintragen - so weitermachen bis 2016.
    Ich hoffe, dass ich meine Situation verständlich geschildert habe und dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
    Besten Dank und schöne Grüße!

    #2
    AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags rückwirkend für Studium

    Zitat von Cowboybebop Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    ich habe leider einige Unklarheiten bei der Erstellung meines Verlustvortrages. Hier kurz meine Situation geschildert: Ich habe eine Berufsausbildung absolviert und danach von 10.2010 bis 08.2017 studiert, in dieser Zeit habe ich keine Steuerklärung eingereicht. Seit 09.2017 bin ich regulär beschäftigt. Anfang dieses Jahrs habe ich für 2017 eine Steuerklärung eingereicht. Leider habe ich nun erst im Nachhinein erfahren, dass es möglich ist eine Verlustfestellung beim Finanzamt anzumelden.
    Meine erste Frage ist nun, ob ich dieses Jahr eine Verlustfestellung für die Jahre 2011-2016 anmelden kann um davon bei meiner nächsten Steuerklärung (2018) zu profitieren.
    Die zweite Frage ist wie ich dazu in ELSTER vorgehen sollte? Meine Vermutung wäre: Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) - Jahr 2011 - Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -> in Anlage N die damaligen Studienkosten als Werbungskosten eintragen - so weitermachen bis 2016.
    Ich hoffe, dass ich meine Situation verständlich geschildert habe und dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
    Besten Dank und schöne Grüße!
    Hallo,

    das ist so richtig bis auf das Profitieren 2018.
    Eventuelle Verluste werden immer ins nächste Jahr übernommen.
    Hattest du 2011-2016 keine Einkünfte gilt der Verlustvortrag für 2017. Bleibt dann noch ein Verlust wird er logischer Weise nach 2018 vorgetragen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags rückwirkend für Studium

      Zitat von Cowboybebop Beitrag anzeigen
      und danach von 10.2010 bis 08.2017 studiert
      Vermutlich hast du eh für 2017 keine Steuern gezahlt, weil das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag war.

      Du solltest mal ausrechnen wie hoch deine errechneten Verluste von 2011 bis einschließlich 2016 sind. Sind diese geringer als der Gesamtbetrag der Einkünfte 2017 kannst du dir alles sparen, weil der aufgelaufene Verlust zuerst in 2017 zu verbrauchen ist.

      Sind die Verluste höher wird der Restbetrag dann allerdings nach 2018 vorgetragen.

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