Hallo zusammen,
ich habe leider einige Unklarheiten bei der Erstellung meines Verlustvortrages. Hier kurz meine Situation geschildert: Ich habe eine Berufsausbildung absolviert und danach von 10.2010 bis 08.2017 studiert, in dieser Zeit habe ich keine Steuerklärung eingereicht. Seit 09.2017 bin ich regulär beschäftigt. Anfang dieses Jahrs habe ich für 2017 eine Steuerklärung eingereicht. Leider habe ich nun erst im Nachhinein erfahren, dass es möglich ist eine Verlustfestellung beim Finanzamt anzumelden.
Meine erste Frage ist nun, ob ich dieses Jahr eine Verlustfestellung für die Jahre 2011-2016 anmelden kann um davon bei meiner nächsten Steuerklärung (2018) zu profitieren.
Die zweite Frage ist wie ich dazu in ELSTER vorgehen sollte? Meine Vermutung wäre: Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) - Jahr 2011 - Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -> in Anlage N die damaligen Studienkosten als Werbungskosten eintragen - so weitermachen bis 2016.
Ich hoffe, dass ich meine Situation verständlich geschildert habe und dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Besten Dank und schöne Grüße!
ich habe leider einige Unklarheiten bei der Erstellung meines Verlustvortrages. Hier kurz meine Situation geschildert: Ich habe eine Berufsausbildung absolviert und danach von 10.2010 bis 08.2017 studiert, in dieser Zeit habe ich keine Steuerklärung eingereicht. Seit 09.2017 bin ich regulär beschäftigt. Anfang dieses Jahrs habe ich für 2017 eine Steuerklärung eingereicht. Leider habe ich nun erst im Nachhinein erfahren, dass es möglich ist eine Verlustfestellung beim Finanzamt anzumelden.
Meine erste Frage ist nun, ob ich dieses Jahr eine Verlustfestellung für die Jahre 2011-2016 anmelden kann um davon bei meiner nächsten Steuerklärung (2018) zu profitieren.
Die zweite Frage ist wie ich dazu in ELSTER vorgehen sollte? Meine Vermutung wäre: Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) - Jahr 2011 - Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -> in Anlage N die damaligen Studienkosten als Werbungskosten eintragen - so weitermachen bis 2016.
Ich hoffe, dass ich meine Situation verständlich geschildert habe und dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Besten Dank und schöne Grüße!
Kommentar