Hallo, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Ich habe ein Kleinunternehmen und verstehe nicht, was ich in diese Zeilen eintragen soll. Alles was in meiner EÜR eingetragen ist, wenn ich die Gewinn und Verlustrechnung ausdrucke, ist schon eingetragen, auch der Endsaldo stimmt. Jetzt wollte ich das Formular abspeichern und prüfen und werde angemeckert von Elster.
Nach langem Suchen hab ich eine Erklärung zu Zeile 125 und 126 in Elster gefunden wie folgt:
"Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Absatz 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (zum Beispiel privat veranlasste Geldabhebungen vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert - gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer - anzusetzen (vergleiche Ausführungen zu Zeile 18)"
Ich hab nur ein privates Bankkonto, auf dem alle Bewegungen stattfinden. Barabhebungen habe ich auf Konto 1800 gebucht, also das könnte man als Privatentnahme bezeichnen. Aber was muss da noch alles eingetragen werden? Die Summen aller Konten, die mit 1800 anfangen? Spenden 1840, Vorsorge 1830??? alles. Wenn ich alle diese Kontensummen zusammenzähle gibt das eine Riesenzahl, aber ist doch alles von meinem privaten Geld (das ich geerbt habe) über das private Konto, auf dem eben auch die geschäftlichen Zahlungen drauf sind, bezahlt, was hat das mit dem Gewerbe zu tun?
Und was ist mit privater Telefonnutzung, die steht doch schon in Zeile 20 als Leistungsentnahme, das wäre dann doppelt (Konto 1880). ???
Ich verstehe auch nicht, wozu diese Angaben überhaupt verlangt werden, denn auf den Gewinn dürfen die sich ja nicht auswirken.
Als Einlagen wären dann alle eingenommenen Mieten (ich hab privat auch zwei Wohnungen vermietet). Also alle Einnahmen auf meinem Konto, die nicht aus dem Gewerbe sind, hab ich als Privateinlagen gebucht.
Wäre dann das, was auf diesem Konto (1890) ist, in Zeile 126 einzutragen?
Und - wie gesagt - wozu das alles? Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen, sonst muss ich morgen die arme Sachbearbeiterin beim Finanzamt nerven.
PS:
Habe mir gerade die EÜR von Elster vom letzten Jahr angeschaut, da habe ich auch keine Zeile 125 und 126 ausgefüllt und keinerlei Probleme gehabt. Ist mir völlig unbegreiflich, das Ganze.
Ich habe ein Kleinunternehmen und verstehe nicht, was ich in diese Zeilen eintragen soll. Alles was in meiner EÜR eingetragen ist, wenn ich die Gewinn und Verlustrechnung ausdrucke, ist schon eingetragen, auch der Endsaldo stimmt. Jetzt wollte ich das Formular abspeichern und prüfen und werde angemeckert von Elster.
Nach langem Suchen hab ich eine Erklärung zu Zeile 125 und 126 in Elster gefunden wie folgt:
"Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Absatz 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (zum Beispiel privat veranlasste Geldabhebungen vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert - gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer - anzusetzen (vergleiche Ausführungen zu Zeile 18)"
Ich hab nur ein privates Bankkonto, auf dem alle Bewegungen stattfinden. Barabhebungen habe ich auf Konto 1800 gebucht, also das könnte man als Privatentnahme bezeichnen. Aber was muss da noch alles eingetragen werden? Die Summen aller Konten, die mit 1800 anfangen? Spenden 1840, Vorsorge 1830??? alles. Wenn ich alle diese Kontensummen zusammenzähle gibt das eine Riesenzahl, aber ist doch alles von meinem privaten Geld (das ich geerbt habe) über das private Konto, auf dem eben auch die geschäftlichen Zahlungen drauf sind, bezahlt, was hat das mit dem Gewerbe zu tun?
Und was ist mit privater Telefonnutzung, die steht doch schon in Zeile 20 als Leistungsentnahme, das wäre dann doppelt (Konto 1880). ???
Ich verstehe auch nicht, wozu diese Angaben überhaupt verlangt werden, denn auf den Gewinn dürfen die sich ja nicht auswirken.
Als Einlagen wären dann alle eingenommenen Mieten (ich hab privat auch zwei Wohnungen vermietet). Also alle Einnahmen auf meinem Konto, die nicht aus dem Gewerbe sind, hab ich als Privateinlagen gebucht.
Wäre dann das, was auf diesem Konto (1890) ist, in Zeile 126 einzutragen?
Und - wie gesagt - wozu das alles? Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen, sonst muss ich morgen die arme Sachbearbeiterin beim Finanzamt nerven.
PS:
Habe mir gerade die EÜR von Elster vom letzten Jahr angeschaut, da habe ich auch keine Zeile 125 und 126 ausgefüllt und keinerlei Probleme gehabt. Ist mir völlig unbegreiflich, das Ganze.
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