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EÜR Zeile 125 und 126

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    EÜR Zeile 125 und 126

    Hallo, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

    Ich habe ein Kleinunternehmen und verstehe nicht, was ich in diese Zeilen eintragen soll. Alles was in meiner EÜR eingetragen ist, wenn ich die Gewinn und Verlustrechnung ausdrucke, ist schon eingetragen, auch der Endsaldo stimmt. Jetzt wollte ich das Formular abspeichern und prüfen und werde angemeckert von Elster.

    Nach langem Suchen hab ich eine Erklärung zu Zeile 125 und 126 in Elster gefunden wie folgt:

    "Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Absatz 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (zum Beispiel privat veranlasste Geldabhebungen vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert - gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer - anzusetzen (vergleiche Ausführungen zu Zeile 18)"


    Ich hab nur ein privates Bankkonto, auf dem alle Bewegungen stattfinden. Barabhebungen habe ich auf Konto 1800 gebucht, also das könnte man als Privatentnahme bezeichnen. Aber was muss da noch alles eingetragen werden? Die Summen aller Konten, die mit 1800 anfangen? Spenden 1840, Vorsorge 1830??? alles. Wenn ich alle diese Kontensummen zusammenzähle gibt das eine Riesenzahl, aber ist doch alles von meinem privaten Geld (das ich geerbt habe) über das private Konto, auf dem eben auch die geschäftlichen Zahlungen drauf sind, bezahlt, was hat das mit dem Gewerbe zu tun?

    Und was ist mit privater Telefonnutzung, die steht doch schon in Zeile 20 als Leistungsentnahme, das wäre dann doppelt (Konto 1880). ???

    Ich verstehe auch nicht, wozu diese Angaben überhaupt verlangt werden, denn auf den Gewinn dürfen die sich ja nicht auswirken.

    Als Einlagen wären dann alle eingenommenen Mieten (ich hab privat auch zwei Wohnungen vermietet). Also alle Einnahmen auf meinem Konto, die nicht aus dem Gewerbe sind, hab ich als Privateinlagen gebucht.

    Wäre dann das, was auf diesem Konto (1890) ist, in Zeile 126 einzutragen?

    Und - wie gesagt - wozu das alles? Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen, sonst muss ich morgen die arme Sachbearbeiterin beim Finanzamt nerven.

    PS:
    Habe mir gerade die EÜR von Elster vom letzten Jahr angeschaut, da habe ich auch keine Zeile 125 und 126 ausgefüllt und keinerlei Probleme gehabt. Ist mir völlig unbegreiflich, das Ganze.
    Zuletzt geändert von Monika; 04.02.2020, 19:49.

    #2
    Zitat von Monika Beitrag anzeigen
    Hallo, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

    Ich habe ein Kleinunternehmen und verstehe nicht, was ich in diese Zeilen eintragen soll. Alles was in meiner EÜR eingetragen ist, wenn ich die Gewinn und Verlustrechnung ausdrucke, ist schon eingetragen, auch der Endsaldo stimmt. Jetzt wollte ich das Formular abspeichern und prüfen und werde angemeckert.
    Habe mir gerade die EÜR von Elster vom letzten Jahr angeschaut, da habe ich auch keine Zeile 125 und 126 ausgefüllt und keinerlei Probleme gehabt. Ist mir völlig unbegreiflich, das Ganze.[/FONT]
    Einmal willst Du senden, dann ausdrucken? Ist Deine Anwendung wirklich ElsterFormular?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      Ich verstehe auch nicht, wozu diese Angaben überhaupt verlangt werden, denn auf den Gewinn dürfen die sich ja nicht auswirken.
      Die Aufzeichnungspflicht für Einlagen und Entnahmen soll sicherstellen, dass für den Fall, dass Sonstige Schuldzinsen als Betriebsausgaben erklärt

      werden, diese nicht durch Überentnahmen für private Zwecke verursacht wurden. Es gibt dafür einen gesetzlichen Grenzwert von 2.050,00 €.

      Bei Überentnahmen wird der Schuldzinsenabzug auf die 2.050,00 € begrenzt. Zur Feststellung dient die Seite Nicht abziehbare Schuldzinsen (Anlage SZ)

      Wenn man nur ein Konto hat, über das alle Einnahmen und Ausgaben laufen, kommen da natürlich große Werte raus, das spielt aber eigentlich keine

      Rolle. Wichtig ist die richtige Klassifizierung. Einige Beispiele hast du ja schon genannt. Zu den Entnahmen gehören z. B. auch noch private Steuern,

      wie etwa die Einkommensteuer. Zu den Einlagen gehören nicht nur deine Mieteinnahmen, sondern auch Arbeitseinkommen, wenn man nur nebenberuflich

      unternehmerisch tätig ist. Da du ein Buchführungsprogramm verwendest, ist das ja nicht so schwierig.

      Ich bevorzuge allerdings die Einrichtung eines zusätzlichen Privatkontos, schon um die Zahl der Buchungen in Grenzen zu halten. Heute, wo auch im

      Supermarkt häufig mit Karte bezahlt wird und ja viele Privatausgaben wie Wasser, Strom etc. abgebucht werden, hat man da jährlich locker einige hundert

      zusätzliche Buchungen zu machen, was ja auch Zeit kostet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von stiller Beitrag anzeigen

        Einmal willst Du senden, dann ausdrucken? Ist Deine Anwendung wirklich ElsterFormular?
        Ausgedruckt habe ich die EÜR in meinem Buchhaltungsprogramm, die EÜR über Elster mache ich manuell online- Daher einmal eintragen und einmal ausdrucken :-

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          #5
          Charlie24
          Aber letztes Jahr wurden Zeile 125 und 126 nicht abgefragt. Ich hab extra meinen Ausdruck, den ich nach dem Versenden ausgedruckt habe, nochmal kontrolliert. Und ich hab ja überhaupt keine Zinsen angegeben. Wenn bei Zinsen bei mir was stehen würde, würde ich verstehen, dass so was gebraucht wird. . . . Wenn ich wirklich auch Spenden und z.B. Krankenversicherung, die vom privaten Konto abgehen, auch als Privatentnahme angebe, dann wäre dieser Differenzbetrag weit überschritten. Weit mehr Entnahmen als Einlagen, aber es sind eben keine Entnahmen, weil sie von meinem privaten Konto, auf dem geerbtes Geld ist, bezahlt werden. Das verfälscht doch die ganze Sache.

          Der Differenzbetrag wäre weit über 5000 Euro, weil das Geld eben nicht aus dem Geschäft kommt, sondern vom privaten "Vermögen" bezahlt wird. Ich müsste dann jeden Material Kauf, der über das Konto bezahlt wird, ja als Einlage buchen. Dann hätte ich aber kein Gegenkonto. Weil das Kaufkonto die Bank ist. Also z.B. Materialeinkauf 3000/1200. Dann wäre die richtige Buchung 3000/1890 (Waren an Einlage). Dann könnte ich aber die Bank nicht bebuchen.

          Ach noch eine Erklärung: Das Kleinunternehmen hat einen Verlust am Jahresende, wie gesagt, alles privat rein gebuttert.
          Zuletzt geändert von Monika; 04.02.2020, 21:08.

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            #6
            Ausgedruckt habe ich die EÜR in meinem Buchhaltungsprogramm,
            Warum übermittelst du die EÜR nicht direkt aus deinem Buchhaltungsprogramm? Wenn man das Programm aktuell hält, geht das doch auch damit.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Weil es ein altes Buchhaltungsprogramm ist und ich nicht einsehe, neue, die man jahresweise mieten muss, zu kaufen jedes Jahr.

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                #8
                Aber letztes Jahr wurden Zeile 125 und 126 nicht abgefragt
                Letztes Jahr waren das noch keine Pflichtfelder, das ist richtig. Das wurde ab 2019 geändert, wobei auch 0-Werte akzeptiert werden.

                Der Differenzbetrag wäre weit über 5000 Euro, weil das Geld eben nicht aus dem Geschäft kommt, sondern vom privaten "Vermögen" bezahlt wird.
                Da das private Vermögen ja auch einmal eingelegt wurde und die Einlagen und Entnahmen kumuliert und nicht jahresbezogen betrachtet werden, macht es

                nichts aus, wenn du jährlich 5.000,00 € mehr entnimmst, als das Unternehmen hergibt, Wenn du 100.000,00 € geerbt hättest, kannst du das 20 Jahre

                machen, bis deine Einlagen aufgebraucht sind. Erst danach kann es zu einer Überentnahme kommen. Schau dir mal die Anlage SZ genauer an, dann

                verstehst du das System besser. In der Webanwendung Mein ELSTER musst du die Anlage SZ erst hinzufügen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich hab keine Bilanz also auch keine offizielle Einlage des privaten Vermögens.

                  Hab gerade geschaut, wofür die Anlage SZ ist, die muss man beifügen, wenn diese 2050 überschritten sind. Also wäre das bei mir dann ja schon der Fall, obwohl es in Wirklichkeit nicht so ist.

                  Wenn 0Beträge akzeptiert werden, dann wäre es doch am besten ich trage 0 ein oder nicht?

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                    #10
                    Zitat von Monika Beitrag anzeigen
                    Weil es ein altes Buchhaltungsprogramm ist und ich nicht einsehe, neue, die man jahresweise mieten muss, zu kaufen jedes Jahr.
                    Das ist ein Argument, wobei mein Buchhaltungsprogramm in der EÜR-Version jährlich nur 40,00 € Updategebühr kostet.

                    Nachdem du nicht mit ElsterFormular arbeitest, sondern mit Mein ELSTER, verschiebe ich das Thema in das passende Unterforum

                    und bessere den Titel auf "EÜR Zeile 125 und 126" aus.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Also wäre das bei mir dann ja schon der Fall,
                      Du zahlst doch keine Schuldzinsen an die Bank, du entnimmst doch nur Geld aus deinem Privatvermögen.

                      Man kann die kumulierten Einlagen und Entnahmen nur korrekt berechnen, wenn man vorhandenes privates Geldvermögen als Einlage erfasst,

                      sonst stimmt der Saldo nicht. Wenn du das korrekt aufzeichnen willst, sind 0-Werte sicher nicht richtig. Ich würde bei den Einlagen vom Kontostand

                      am 01.01.2019 ausgehen und das Jahr 2019 mal konsequent nach Privateinlagen (z. B. Mieteinnahmen) und Privatentnahmen durchbuchen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Das geht nicht. Jeder Kauf, jede Ausgabe vom Privatkonto für das Geschäft ist ja eine Privateinlage dann, jede Materialbestellung, Telefonrechnungszahlung, einfach alles. Ich kann doch nicht gegen die Bank Privateinlagen buchen, dann fehlen mir die Aufwandskonten. Ich ruf morgen mal beim Finanzamt an. Es kann ja nicht sein, dass ich das ganze Jahr zweimal buchen muss, um einmal die Bank zu befriedigen und einmal den Geschäftsaufwnad richtig zu erfassen.

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                          #13
                          Ich hab 550 Bankbuchungen und keine Schuldzinsen, das wäre m.E. völlig unverhältnismässig, wenn ich jetzt diese ganzen Buchungen nochmal machen müsste. Ich werde auch nie Schuldzinsen auf der Bank haben. Wenn die schon auf solche Ideen kommen, müssen sie auch für Menschen wie mich ja eine Lösung haben. Ich ruf morgen mal beim Finanzamt an.

                          Echt dieses Land wird immer kurioser. Warum einfach, wenn man es immer komplizierter machen kann. Erinnert mich an Hart aber Fair von gestern. Demnächst am besten Vorschriften über Grösse und Beschaffenheit von Klopapier - ehrlich jetzt

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                            #14
                            Dein vermeintliches Privatkonto ist doch dein Geschäftskonto. Betriebsausgaben und -einnahmen sind weder Entnahmen noch Einlagen, maßgeblich ist allein der

                            betriebliche oder private Verwendungszweck, ob eine Ausgabe oder auch eine Einnahme jetzt als Privateinlage oder Privatentnahme zu erfassen sind.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Irgendwie verstehst Du mich nicht. Es ist mein Privatkonto, über das auch die Geschäftskäufe abgewickelt werden. Wenn ich z.B. Stoff kaufe, dann ist das eine buchung z.B. 40 Euro 3000/1200 Material an Bank. Das wäre aber gleichzeitig eine Privateinlage, da gekauft von meinem privaten Geld, wie also soll ich bewerkstelligen das gleichzeitig zu erfassen ? Die Bank muss auf jeden Fall gebucht werden, weil die meine Kontrolle ist, dass alles richtig erfasst ist (bei jedem Kontoauszug Endstand vergleichen).

                              Das heisst ich müsste jetzt nochmal alle 550 Buchungen in Excel erfassen als Privateinlagen oder Privatentnahmen. Wobei es Privatentnahmen de facto ja überhaupt incht gibt, wenn es sowieso mein Privatvermögen ist oder nicht? Allerdings muss ich ja die Barabhebungen buchen, wenn ich Geld hole und die hab ich auf 1800 gebucht (das Konto heisst halt Privatentnahmen)

                              Wie also soll man dann diese blöden zwei Zeilen ausfüllen. 125 und 126

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