Zitat von umhmanu
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Und nein, die bisherigen Antworten hatten mir nicht vollständig weitergeholfen.
Die folgenden BEIDEN Antworten der Elster Hotline hingegen dann schon:
1.
Aufgrund Ihrer bisherigen Eintragungen sind Angaben auf der Anlage KSt 1 F zwingend erforderlich. Bitte fügen Sie die Anlage KSt 1 F der Erklärung hinzu und nehmen Sie die erforderlichen Eintragungen vor. Bitte füllen Sie die Anlage KST 1 F aus.
Auf der Seite 5 im Hauptvordruck füllen Sie bitte die erste und zweite Zeile 14 und die Zeile 17 aus.
Anschließend kann erfolgreich eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden.
Dieser Punkt alleine brachte mich schon mal weiter, reichte hingegen noch NICHT komplett aus.
2.
Auf der Anlage KST 1 F, Seite 1 sind keine Einträge zulässig, wenn nur ein Wirtschaftsjahr im Kalenderjahr endet. Bitte entfernen Sie daher Ihren Eintrag auf der Anlage KST 1 F, Seite 1 in der Zeile 1a.
Anschließend kann erfolgreich eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden.
Und JA, es hatte damit dann funktioniert!
(Die Hotline hatte übrigens die erste Anfrage am selben Tage noch beantwortet, und die zweite Anfrage schon am darauf folgenden Tag. Das Nutzen der Hotline kann ich somit echt empfehlen!)
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