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Kleinunternehmer EÜR Betriebsaufgabe

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    Kleinunternehmer EÜR Betriebsaufgabe

    Hallo zusammen,

    ich habe versucht, meine EÜR mit MeinElster zu erstellen. Leider bin ich dabei auf Probleme gestoßen, bei denen ich nicht weiter komme und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
    Ich habe im Jahr 2019 einen Verlust erwirtschaftet und zum Ende des Jahres meinen Betrieb aufgegeben. Nun hatte ich Einnahmen und Ausgaben eingetragen, beid er Gewinnermittlung wird der Verlust berechnet. Lasse ich das Dokument nun prüfen, kommen zwei Fehler:
    1. Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor.
    2. Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG).

    Zu 1.: Ich habe dann den errechneten Verlust auf Seite 5 in Zeile 102 (Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart) eingetragen. Dann ist das Ergebnis des steuerpflichtigen Verlusts in Zeile 109 allerdings der doppelte wie zuvor. Wie muss ich hier korrekt vorgehen?

    Zu 2.: Was genau ist mit den Entnahmen und Einlagen gemeint? Ich habe das Geld für die Ausgaben von meinem privaten Konto genommen und die Einnahmen gingen auch darauf. Muss ich da die gleichen Vorgänge wie bei den Einnahmen und Ausgaben darlegen?

    Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Vielen Dank schon mal im Voraus!
    Schöne Grüße
    KristinArt

    #2
    Zu 2.: Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind da nicht gemeint da geht es um private Geld- und Sacheinlagen und private Entnahmen.
    Wenn du deine Betriebsausgaben teilweise mit privatem Geld finanziert hast, kannst du eine Einlage erklären, wenn du Verluste gemacht hast,
    ist die Entnahme dann eben 0 €. Leer bleiben dürfen die Zeilen 125 und 126 jedenfalls nicht.

    Zu 1.: Ob ein Übergangsgewinn bzw. -verlust zu erklären ist, lässt sich ohne nähere Angaben zu deinem Kleinunternehmen nicht beurteilen.
    Deinen Verlust darfst du dort jedenfalls nicht erfassen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      erst einmal vielen lieben Dank für die hilfreiche Antwort! Ich denke den 2. Punkt konnte ich so nun korrekt bearbeiten. Wie ist das mit dem ersten Punkt? Welchen Angaben fehlen, um das beurteilen zu können? Ich habe den Betrieb erst im Jahr 2019 aufgenommen und das Gewerbe dann zum 31.12. wieder abgemeldet, da es sich nicht gelohnt hat.

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        #4
        Man müsste zu dem Thema Übergangsgewinn z. B. wissen, ob du Waren auf Vorrat hattest und was damit passiert ist.

        Wenn der Betrieb allerdings erst 2019 eröffnet und im gleichen Jahr wieder aufgegeben wurde, darfst du auch 0,00 eintragen. Dann hat der

        Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich praktisch keine steuerlichen Auswirkungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank für die Hilfe!

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            #6
            Hallo zusammen,

            ich bin bei der Erstellung meiner EÜR für 2020 auf ein ähnliches Problem gestoßen wie KristinArt und hoffe, dass mir eventuell hier jemand helfen kann. Kurz zu meiner Situation.

            Ich habe mich 2019 als Kleinunternehmerin angemeldet und zwar für schriftstellerische Tätigkeiten. 2019 hatte ich allerdings weder Einnahmen noch Ausgaben. 2020 hatte ich dann einige Aufträge und konnte Gewinn erwirtschaften, da ich nur Einnahmen und keine Ausgaben hatte. 2020 habe ich jedoch trotzdem mein Unternehmen aufgegeben. Die Aufgabe habe ich in der EÜR bei den Allgemeinen Angaben angegeben. Beim Prüfen des Dokuments habe ich dann wie KristinArt die folgende Fehlermeldung erhalten:

            Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor.


            Meine Frage wäre nun, ob ich ebenfalls unter dem Punkt "Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" 0,00 eintragen kann?

            Vielen Dank vorab und viele Grüße,
            Pia

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              #7
              Meine Frage wäre nun, ob ich ebenfalls unter dem Punkt "Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart" 0,00 eintragen kann?
              Da du 2019 weder Einnahmen noch Ausgaben hattest, müsste der Eintrag von 0,00 beim Übergangsgewinn korrekt sein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Vielen Dank für deine Hilfe.

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                  #9
                  Schönen guten Tag,
                  ich würde nochmal gerne das Thema reaktivieren
                  Bei uns ist der Fall ein wenig anders und hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.

                  Meine Frau hatte vergangenes Jahr von März bis Juni in der Schule auf Honorarbasis gearbeitet. Deswegen hatte wir im März auch ein Gewerbe mit Kleinunternehmer Regelung angemeldet.
                  Im Juni hatten wir das Gewerbe beim Finanzamt wieder abgemeldet, da sie zum kommenden Schuljahr befristet eingestellt wurde.

                  Meine Frau hatte Betrieblich so gut wie nur Einnahmen, die freiwilligen Krankenkassenbeiträge kann man ja leider nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
                  Als Ausgaben hab ich nur die Pauschale in Zeile 23 in der EÜR angegeben.

                  Ansonsten habe ich in der EÜR folgende Werte eingegeben:
                  Zeile 15: 5000€
                  Zeile 22: 5000€
                  Zeile 23: 614€
                  Zeile 89: 5000€
                  Zeile 90: 614€
                  Zeile 102: 4386 €

                  Bei Zeile 104 und 109 steht nun 8772€

                  Laut Tool soll ich dann auch noch Anlage S ausfüllen:
                  Da steht dann folgendes:
                  Zeile 4: 8772€
                  Zeile 36: 4386€ ?

                  Ich hätte zwei Fragen:
                  1. Ich bin ein wenig irritiert über die Zeilen 104 und 109 in der EÜR, warum dort nun das doppelte steht, ist das korrekt?
                  2. In der Anlage S: Muss ich dort wirklich einen Veräußerungsgewinn auch bei Aufgabe eintragen, wären die 4386€ korrekt?

                  Wenn das alle korrekt wäre, müsste ich sogar nachzahlen, was mich ein wenig irritiert.


                  Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.

                  Grüße
                  David

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                    #10
                    Warum Zeile 15? Es wird doch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, oder?

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                      #11
                      Hallo Fant,
                      danke für den Hinweis, da war ich auf dem Holzweg.
                      Zeile 15 hatte sich für mich durch die Überschrift "Umsatzsteuerfreie .... " eher nach Kleinunternehmer Regelung angehört als Zeile 11 "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer"
                      Ich werd es mal korrigieren, mal sehen was dann bei den anderen Zeilen rauskommt.

                      danke fürs erste

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                        #12
                        hab es nun korrigiert, aber an den anderen Angaben ändert sich nix.
                        Ich muss ja durch die Betriebsaufgabe eine Abschlußbilanz erstellen oder ist das nicht zwingend erforderlich? Bzw. muss nicht die Gewinnermittlungsart wechseln?
                        Veräußerungsgewinn muss ich auch angeben, trotz Kleinunternehmerregelung?

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                          #13
                          Bzw. muss nicht die Gewinnermittlungsart wechseln?
                          In einfach gelagerten Fällen verzichtet das Finanzamt auf die Bilanzerstellung, ein Übergangsgewinn könnte auch in der EÜR dargestellt

                          werden, der ist aber bei deiner Frau doch sowieso nicht vorstellbar. Warum hast du in Zeile 102 den laufenden Gewinn eingetragen?

                          Da gehört 0,00 rein.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            vielen dank Charlie.
                            Ich hatte es so verstanden das wenn der Betrieb aufgegeben wurde, zwingend die Gewinnermittlungsart gewechselt werden muss.
                            Also reicht es einfach 0 einzutragen?

                            Bleibt noch die Sache mit der Anlage S, oder fällt das auch Flach? Veräußerungsgewinn hört sich für mich wie Verkauf des Betriebes an und nicht wie Aufgabe,.
                            Zeile 4: 4386
                            Zeile 36: 4386€

                            Grüße
                            David

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