Auf Riester-Bescheinigungen warten?

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  • Pasta
    Benutzer
    • 06.02.2008
    • 72

    #1

    Auf Riester-Bescheinigungen warten?

    Hallo,
    habe mal eine Frage zu den Bescheinigungen der Provinzial-Versicherung nach §92 ESTG:
    Muss ich vor Abgabe der Steuererklärung auf diese Bescheinigung der Versicherung warten oder wird sie automatisch an die Finanzbehörden gesendet?

    Ich hätte nämlich alle Unterlagen für die Steuerklärung 2019 beisammen (bis auf die Riester-Bescheinigung) und könnte sie jetzt schon absenden...

    Vielen Dank
    Pasta
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Nein, du musst nicht warten, die Bescheinigung wird elektronisch übermittelt. In die Anlage AV kannst du die Beiträge ohnehin nicht mehr eintragen,

    die Anlage AV musst du aber natürlich ausfüllen und mit übermitteln. Für eine korrekte Steuerberechnung in Mein ELSTER ist es notwendig, die

    geleisteten Beiträge in das Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung einzutragen. Die Werte werden nicht übermittelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Pasta
      Benutzer
      • 06.02.2008
      • 72

      #3
      Hallo Charlie24,

      danke.
      Ich komme gerade ins Straucheln: Was muss ich noch einmal in Zeile 6 eintragen? Die Beiträge zur Rentenversicherung 2018 oder die Bruttoarbeitslohn 2018?

      LG
      Pasta

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Den Bruttoarbeitslohn 2018, höchstens jedoch die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung 2018
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15394

          #5
          Bei mir steht dort Beitragspflichtige Einnahmen.

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          • Pasta
            Benutzer
            • 06.02.2008
            • 72

            #6
            Danke!
            LG
            Pasta

            Kommentar

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