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Verlust aus dem Ausfall von Darlehensforderungen

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    Verlust aus dem Ausfall von Darlehensforderungen

    Hallo zusammen,

    ich möchte meine Anfrage, die ich bereits in einem anderen Forum gestellt, nochmal stellen, weil ich dort nur die Antwort erhalten habe, wie ich das im "alten" Elster Formular eintragen soll.


    1. Als Privatperson habe ich vor 3 Jahren 40k im Rahmen eines Darlehensvertrag verliehen, falls Profit mit dem Darlehen erzielt werde, hätte ich vom Gewinn 4% erhalten die Investition war aber nicht erfolgreich, es wurden 1.750 EUR im Jahr 2018 zurückgezahlt. Daher möchte ich die Summe von 40k als Verlust abschreiben.

    2. In welcher Tabelle kann ich meinen Verlust von 38.250 EUR unter "Mein Elster" eintragen?


    „Verluste aus privaten Darlehen, aber auch Schuldverschreibungen sind damit steuerlich abzugsfähig. Die Entscheidung ist folgerichtig und zu begrüßen, da damit wirtschaftlich gleiche Tatbestände auch steuerlich gleich behandelt werden. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Verlustberücksichtigung besteht jedoch eine gewisse Rechtsunsicherheit; ähnlich wie bei Aufgabeverlusten aus Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG sollten die Verluste daher vorsichtshalber im frühestmöglichen Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden.“

    Quelle:
    https://blog.handelsblatt.com/steuer...-abzugsfaehig/

    #2
    Wie trägst Du's denn in ElsterFormular ein?

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      #3
      Der Forum Teilnehmer sprach davon, dass ich den Wert in Zeile 14 in der KAP Anlage eintragen soll.

      Ich nutze aber das Mein Elster und weil das Formular abgekündigt ist/wird möchte ich auch bei Mein Elster bleiben.

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        #4
        Das von dir angesprochene BFH Urteil ( VIII R 13/15) wurde bislang nicht amtlich veröffentlicht und ist daher für die Finanzverwaltung nicht bindend.
        Damit kannst du das in der Anlage KAP zwar erklären, der Verlust wird aber wohl nicht anerkannt werden.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Die Zeile 14 der Anlage KAP befindet sich in Mein Elster jedenfalls auf Seite 5 und ist mit der Zeile 14 in ElsterFormular identisch.

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