Guten Morgen liebe Forumsgemeinde,
ich werde mit meiner nicht berufstätigen Ehefrau in der Einkommensteuererklärung zusammenveranlagt.
Auch habe ich einen eigenen Elster-Account, in der neben der Einkommensteuererklärung auch die elektronischen Bescheinigungen abgerufen werden können.
Frage:
Braucht meine Ehefrau einen eigenen Elster-Account, damit dort auch sie betreffende elektronische Bescheinigungen abgerufen werden können, obwohl sie steuerlich mit mir (über meinen Elster-Account) gemeinsam zusammenveranlagt wird?
Vlt hat ja jemand gleiche Situation und kann mir dazu eine Antwort geben.
Danke schon mal vorab.
LG F_Lee
ich werde mit meiner nicht berufstätigen Ehefrau in der Einkommensteuererklärung zusammenveranlagt.
Auch habe ich einen eigenen Elster-Account, in der neben der Einkommensteuererklärung auch die elektronischen Bescheinigungen abgerufen werden können.
Frage:
Braucht meine Ehefrau einen eigenen Elster-Account, damit dort auch sie betreffende elektronische Bescheinigungen abgerufen werden können, obwohl sie steuerlich mit mir (über meinen Elster-Account) gemeinsam zusammenveranlagt wird?
Vlt hat ja jemand gleiche Situation und kann mir dazu eine Antwort geben.
Danke schon mal vorab.
LG F_Lee
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