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Eigener Elster-Account für zusammenveranlagte Ehefrau?

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    Eigener Elster-Account für zusammenveranlagte Ehefrau?

    Guten Morgen liebe Forumsgemeinde,

    ich werde mit meiner nicht berufstätigen Ehefrau in der Einkommensteuererklärung zusammenveranlagt.
    Auch habe ich einen eigenen Elster-Account, in der neben der Einkommensteuererklärung auch die elektronischen Bescheinigungen abgerufen werden können.
    Frage:
    Braucht meine Ehefrau einen eigenen Elster-Account, damit dort auch sie betreffende elektronische Bescheinigungen abgerufen werden können, obwohl sie steuerlich mit mir (über meinen Elster-Account) gemeinsam zusammenveranlagt wird?
    Vlt hat ja jemand gleiche Situation und kann mir dazu eine Antwort geben.
    Danke schon mal vorab.
    LG F_Lee

    #2
    Hallo,

    nein,
    Um Bescheinigungen für deine Frau abzurufen, musst du nur über Bescheinigungen für andere
    die Berechtigung beantragen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      nein,
      Um Bescheinigungen für deine Frau abzurufen, musst du nur über Bescheinigungen für andere
      die Berechtigung beantragen

      Gruß FIGUL
      Hallo Figul,
      Danke für den Hinweis. Das habe ich auch gleich gemacht und es funktioniert. Daumen hoch
      Gruß F_Lee

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        #4
        Hallo,
        bin jetzt von Elster Formular auf "mein Elster" umgestiegen.
        Übertragung 2018 klappte - habe nur meinen Account. - kann bisheriges Zertifikat nutzen - Abruf für neue Angaben 2019 okay.

        Also fehlen die Daten meiner Frau. Sie hat aus Vorjahren bereits Belegabruf ( Elster Formular) mit eigenem Zertifikat und Abrufcode. Nirgendwo habe ich dafür eine " Nutzung" gefunden.
        Jetzt habe ich es so angelegt bei den Bescheinigungen - neue Berechtigung beantragt - vermutlich kommt Post.

        Weshalb kann ich das gültige Zertifikat nicht nutzen?
        Vermute selbst, bisher habe ich zuviel Aufwand getrieben mit den zwei Zertifikaten bei Zusammenveranlagung
        Danke für Unterstützung.. bei dieser für mich neuen Lösung
        W

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          #5
          Das Zertifikat weist den Übermittler der Steuererklärung aus. Bei jeder Steuererklärung kann nur ein Zertifikat genutzt werden.

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            #6
            Danke,

            habe jetzt die Verbindung hergestellt.
            bei Frau über Zertifikat angemeldet - Verbindung beantragt und genehmigt.
            Nur ich hatte vorher bereits neue Abrufberechtigung angeklickt - es wäre die alte vorhandene gegangen, nun bekommt Frau eine neue.
            Wäre nicht nötig gewesen - wenn Hinweis bei Zusammenveranlagung und Üvertragen.

            Die Web-Anwendung - da muss man sich erstmal reinfuchsen - alte Formular war bekannt - jetzt erstmal Lernprozess.
            Da nur einmal im Jahr.. mache ich eigene Notizen zum Arbeitsablauf .
            Verstehe jetzt die Stimmen positiv für Formular..
            Aber bald ist "Mein Elster" web geschafft.

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