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Kinderbetreuungskosten - Fehler

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    Kinderbetreuungskosten - Fehler

    Hallo Zusammen,

    vielleicht kann mir jemand helfen. In der Anlage Kind stoße ich auf folgenden Fehler:

    "Werden Angaben im Bereich der Kinderbetreuungskosten getätigt, so sind stets auch Angaben zu Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des Dienstleisters, Zeitraum der Dienstleistung und Gesamtaufwendungen der Eltern zu tätigen."

    Das Problem ist, wir haben keine Kinderbetreuungskosten. Eine "0" wird nicht akzeptiert. Was kann man tun? Oder benötigt man die Anlage Kind vielleicht nicht, wenn man keine Kinderbetreuungskosten hat?

    Vielen Dank für die Hilfe
    Suseduse

    #2
    Wahrscheinlich hast du im Abschnitt Kinderbetreuungskosten Angaben zur Haushaltszugehörigkeit gemacht. Der gesamte Abschnitt muss leer bleiben,

    auch Nullwerte dürfen dort nicht erklärt werden! Die Anlage Kind wird sehr wohl benötigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank. Meinst Du in Zeile 75? Ja, da ist eingetragen, dass wir von 01.01-31.12 einen gemeinsamen Haushalt hatten und von 01.01-31.12 das Kind zu diesem Haushalt gehörte. Aber was hat das mit den Kinderbetreuungskosten zu tun? Die Logik erschließt sich mir im Moment nicht. Oder meinst Du noch irgendeine andere Stelle?

      Kommentar


        #4
        Zeile 75 befindet sich auf Seite 11, und die ist überschrieben mit Kinderbetreuungskosten. Warum nicht erst mal diskutieren statt einfach einen guten Lösungsvorschlag ausprobieren?

        Kommentar


          #5
          Die Logik erschließt sich mir im Moment nicht.
          Das ist jetzt aber nicht mein Problem, ich habe dir eine eindeutige Antwort gegeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,
            ich bin in die gleiche Falle gelaufen,

            Betreuungskosten gelöscht, da nicht mehr angefallen.
            Dann Fehlermeldung "wenn sie Beutreungskosten geltend machen"...obwohl da nichts mehr stand.

            Der Hinweis und die Lösung waren super und haben funktioniert. Danke!!

            Ich stimme aber dem Kommentar (unlogisch" zu 100% zu. Wie soll jemand mit normal gesunden Menschenverstand, der einfach nur seine Steuererklärung machen möchte, diesen Zusammenhang erkennen?

            ...ohne dieses Post hätte ich hier Stunden an Zeit aufgrund schlechter Logik versenkt.

            Danke an das Forum,
            Aber mehr Logik in der ganzen Geschichte wäre sehr wünschenswert.

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              #7
              Hallo,

              das ganze Kapitel12 ist FETT mit KINDERBETREUUNGSKOSTEN überschrieben.
              Wie man hier Angaben irgeneiner Art machen kann, ohne das Kinderbetreuung zutrifft,
              ist für mich ein Rätsel.
              Da gibt es andere Baustellen in Mein Elster

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Aber mehr Logik in der ganzen Geschichte wäre sehr wünschenswert.
                Ich finde den Aufbau durchaus logisch. Es gibt in der Anlage Kind einen Abschnitt, der mit Kinderbetreuungskosten überschrieben ist.

                Der umfasst die Zeilen 73 bis 79 der Anlage Kind. Dass diese Zeilen komplett leer bleiben müssen, wenn keine Kinderbetreuungskosten

                erklärt werden, ist meines Erachtens nicht unlogisch. Die Haushaltszugehörigkeit wird jeweils dort abgefragt, wo das eine Rolle spielt.

                Das sieht man recht gut, wenn man die Anlage Kind einmal komplett durchblättert.



                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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