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Anlage AV - Riesterrente

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    #16
    Danke für eure Beiträge.
    Ich habe zwei Fragen zu ElsterFormular (danke für die Hinweise - aber ich habe immer noch Fragen hierzu):

    Was trifft nun für die Beiträge zur Riester-Rente zu, (a) oder (b)?
    (a) Sie werden automatisch an das Finanzamt gemeldet (sodass das Eintragen im ElsterFormular nur der eigenen Information dient, insbesondere um die Höhe der Erstattung zu schätzen)
    (b) Sie werden nicht automatisch an das Finanzamt gemeldet und müssen daher angegeben werden, wenn sie berücksichtigt werden sollen. Wenn dies der Fall ist - wo genau werden sie dann eingetragen?

    Nach L. E. Fant (#15) können die Einträge ganz normal in der Anlage AV gemacht werden. Das sehe ich aber nicht so: Ich habe sie unter "Altersvorsorgebeiträge - Geleistete Altersvorsorgebeiträge" eingetragen, doch wenn ich die Erklärung drucke, taucht der Betrag nicht mehr auf.

    Ich danke euch :-)

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      #17
      Hallo,

      um die Günstigerprüfung durchzuführen muss man die Anlage AV
      ausfüllen.
      Wenn du weisst, dass die Zulagen höher sind als die Steuerersparnis,
      kannst du dir dies ersparen.
      Stichwort -Günstigerprüfung- siehe hier

      https://www.riesterrente-heute.de/gunstigerprufung/

      Gruß FIGUL
      Zuletzt geändert von FIGUL; 26.10.2020, 11:48.
      Gruß FIGUL

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        #18
        Zitat von elsterschwan Beitrag anzeigen
        Danke für eure Beiträge.
        Ich habe zwei Fragen zu ElsterFormular (danke für die Hinweise - aber ich habe immer noch Fragen hierzu):

        Was trifft nun für die Beiträge zur Riester-Rente zu, (a) oder (b)?
        (a) Sie werden automatisch an das Finanzamt gemeldet (sodass das Eintragen im ElsterFormular nur der eigenen Information dient, insbesondere um die Höhe der Erstattung zu schätzen)
        (b) Sie werden nicht automatisch an das Finanzamt gemeldet und müssen daher angegeben werden, wenn sie berücksichtigt werden sollen. Wenn dies der Fall ist - wo genau werden sie dann eingetragen?

        Nach L. E. Fant (#15) können die Einträge ganz normal in der Anlage AV gemacht werden. Das sehe ich aber nicht so: Ich habe sie unter "Altersvorsorgebeiträge - Geleistete Altersvorsorgebeiträge" eingetragen, doch wenn ich die Erklärung drucke, taucht der Betrag nicht mehr auf.

        Ich danke euch :-)
        Also. Dieser Diskussionsfaden befindet sich in Mein Elster, du behauptest aber (sogar fett geschrieben), dass du von ElsterFormular redest. Was denn nun? Und ja, das ist ein Unterschied, und ja, insbesondere bei Riester.

        Ansonsten gilt: Die Beantragung des Sonderausgabenabzugs erfolgt über die Anlage AV. Keine Anlage AV, kein Sonderausgabenabzug. Punkt.

        Beim Sonderausgabenabzug bzw. bei der Günstigerprüfung Sonderausgabenabzug vs. Zulagenanspruch berücksichtigt das FA die vom Anbieter übermittelten Werte. Aber, wie gesagt, findet die Prüfung nur dann statt, wenn die Anlage AV hinzugefügt wurde.

        In Mein Elster erfolgt die Angabe der geleisteten Beiträge unter den Zusatzangaben zur Erklärung, in ElsterFormular direkt in der Anlage AV. Diese dienen aber nur für die Vorausberechnung, übermittelt werden die Werte nicht, worauf auch hingewiesen wird.

        Wenn in Mein Elster (was du anscheinend benutzt, auch wenn du behauptest, mit ElsterFormular zu arbeiten) die Riesterbeiträge in der Berechnung nicht erscheinen, gibt es also die Möglichkeit, dass die Anlage AV nicht ausgefüllt wurde, oder die Günstigerprüfung schlichtweg zugunsten des Zulageanspruchs ausgeht.

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          #19
          Danke für die Tipps!

          Insgesamt tendiere ich jetzt dazu dass Lösung (a) korrekt sein sollte. Vielen Dank aber auch für den Tipp, dass die Anlage AV auf jeden Fall erscheinen sollte. Ich würde auch möglichst auf Nummer Sicher gehen (und z. B. am Ende den Steuerbescheid nochmal überprüfen, etc).

          Ich verstehe unter ElsterFormular das eigenständige Programm zum Runterladen, welches ich nutze. Es wird wohl ab der EStE 2020 von MeinElster (d. h. rein online) abgelöst:
          https://www.elster.de/eportal/infoseite/elsterformular
          Mögen die Antworten auch noch für andere nützlich sein, die genau diesen Weg gehen.

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            #20
            Hallo,

            ok Du arbeitest mit Elsterformular
            Zitat:Insgesamt tendiere ich jetzt dazu dass Lösung (a) korrekt sein sollte

            Das siehst du nicht ganz richtig.
            Ohne Anlage AV wird keine Günstigerprüfung durchgeführt
            Ergo erfolgt kein möglicher Sonderausgabenabzug

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #21
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Das siehst du nicht ganz richtig.
              Ohne Anlage AV wird keine Günstigerprüfung durchgeführt
              Ergo erfolgt kein möglicher Sonderausgabenabzug
              Das ist zwar richtig, aber a) ist trotzdem korrekt. Die geleisteten Beiträge werden nicht übermittelt.
              Nur hat dies nichts damit zu tun, ob die Beiträge in der Berechnung erscheinen. Das liegt am negativen Ergebnis der Günstigerprüfung.

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