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Betriebsrenten nachzahlung wo Eintragen

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    Betriebsrenten nachzahlung wo Eintragen

    Hallo,

    ich habe 2019 eine Betriebsrentennachzahlung bekommen und weiß jetzt nicht wo ich das getrennt eintragen kann.
    Die Rente von der DRV ist soweit klar, alles ist gut beschrieben.
    Die Lohnsteuerbescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber kann ich scheinbar nicht Richtig eintragen.
    Die haben eine Nachzahlung (11522 Netto) und die montaliche Rente zu einem Betrag zusammengefasst.
    So müsste ich über 2500€ nachzahlen, obwohl die Nachzahlung ja bereits versteuert wurde.

    Kann mir hier jemand folgen, ich kann das nicht so gut erklären.
    Unter Nr.3, Bruttoarbeitslohn steht 19403€, mein monatliches Brutto ist aber nur ca. 530€.
    Kann bei mir die fünftel Regelung genutzt werden oder ist der hohe Nachzahlungsbetrag normal?

    Bitte um nachsicht fals meine Erklärung missverständlich ist.
    Danke und viele Grüße
    Weimer

    #2
    Hallo 4XT7-P93U-KECU,

    grundsätzlich solltest du die erhaltene Lohnsteuerbescheinigung abtippen in die Anlage N.
    Wenn der Arbeitgeber etwas falsch eingetragen hat, müsstest du mit ihm Rücksprache nehmen.
    Ob die ermäßigte Besteuerung korrekt ist oder in Frage kommt prüft das Finanzamt anhand von Unterlagen entspricht die Nachzahlung einer Abfindung usw.

    Tschüß

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      #3
      Danke!
      Ich habe alles soweit eingetragen, mein Ex Arbeitgeber hat keinen Fehler gemacht, der Einmalbetrag wurde in Zeile 32 geschrieben.
      Ich bin nur geschockt, das ich wohl über 2500€ Nachzahlen muss, damit habe ich nicht gerechnet, nicht mit so viel.
      Dann müsste ich insgesamt über 3500€ Steuer nachzahlen, von 12800€ Brutto Nachzahlung seit 2017, das sind etwa 30%.

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        #4
        der Einmalbetrag wurde in Zeile 32 geschrieben.
        Ist der Betrag unter Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung auch in den Beträgen unter den Nummern 3 und 8 enthalten?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Der Betrag in Zeile 3 ist 19403€, der Betrag in Zeile 32 12871€

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            #6
            Zitat von 4XT7-P93U-KECU Beitrag anzeigen
            Der Betrag in Zeile 3 ist 19403€, der Betrag in Zeile 32 12871€
            Und unter Nummer 8 steht welcher Betrag?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke für Deine Hilfe!
              19404€

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                #8
                Wenn eine Nachzahlung der Betriebsrente für mehrere Jahre erfolgt ist, hätte ein Eintrag unter Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung erfolgen müssen.

                Bei einem Eintrag unter Nummer 32 rechnet Mein ELSTER nicht mit der Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1 EStG.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ahh OK, eventuell liegt da der Fehler.
                  Zeile 9 ist leer!
                  Soll ich die Bescheinigung vom Arbeitgeber beanstanden?
                  Gibt es Vorschläge was ich jetzt machen sollte?

                  Besten Dank!

                  Kommentar


                    #10
                    Soll ich die Bescheinigung vom Arbeitgeber beanstanden?
                    Du musst wissen, ob die Nachzahlung mehrere Jahre betrifft.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Ja, von Januar 2017 bis Juni 2019

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                        #12
                        Zitat von 4XT7-P93U-KECU Beitrag anzeigen
                        Ja, von Januar 2017 bis Juni 2019
                        Dann würde ich die Lohnsteuerbescheinigung monieren oder die Nachzahlung direkt in die Zeile 18 der Anlage N eintragen

                        und beim Finanzamt die Unterlagen einreichen, aus denen sich ergibt, dass es sich um eine Nachzahlung für mehrere Jahre handelt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Ich habe es jetzt folgendermaßen ausgefüllt, leider mit dem etwa selben Ergebnis, fast 2500€ Nachzahlung.
                          In Anlage N:
                          Zeile 6 bis 8
                          Summe Bruttoarbeitslohn: 19403
                          Summe Lohnsteuer: 1219
                          Summe Solidaritätszuschlag: 51

                          Ich bin mir nicht sicher ob du jetzt Zeile 16 meinst, für die 12871€ Nachzahlung:
                          Ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Jahre laut Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung (Euro)

                          oder Zeile 18:

                          Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre — gegebenenfalls laut Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung — vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert

                          Zeile 19 ist bei mir auch leer.

                          Ich hoffe ich kapiere es noch, Sorry






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                            #14
                            In Mein ELSTER muss ich mir das auch erst wieder genau anschauen, dazu muss ich mich erst einloggen.

                            Auch so ein Nachteil der Webanwendung!

                            Du hast doch außer der Betriebsrente noch eine normale Rente, vielleicht rührt die Nachzahlung hauptsächlich aus dieser.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Meine gesetzliche Rente beläuft sich auf 18499€, ich denke nicht das man bei so einer geringen Rente 2500€ Nachzahlen muss?

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