Zitat von 4XT7-P93U-KECU
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Zitat von 4XT7-P93U-KECU Beitrag anzeigenMeine gesetzliche Rente beläuft sich auf 18499€, ich denke nicht das man bei so einer geringen Rente 2500€ Nachzahlen muss?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Also muss ich jedes Jahr mit so einer Rückzahlung rechnen, dann hätte ich ja montalich 200€ weniger, das kann doch nicht sein, oder?
voraussichtlich entfallende Steuern monatlich per Dauerauftrag auf ein Tagesgeldkonto. Das bringt zwar keine Zinsen mehr, aber der Betrag ist praktisch nicht
für Ausgaben verfügbar. Bei Fälligkeit der vierteljährlichen Steuervorauszahlung buche ich dann die festgesetzten Beträge wieder auf das Girokonto zurück.Freundliche Grüße
Charlie24
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... mit wie viel Prozent wewrden die 76% versteuert?
abzüglich steuerfreier Rentenanteil abzüglich Werbungskostenpauschalen von je 102 € ergeben die Summe der Einkünfte. Da es bei diesen Einkünften
keinen Altersentlastungsbetrag gibt, gehen dann nur noch die Vorsorgeaufwendungen und eventuelle weitere Sonderausgaben weg, eventuell noch agB.
Eigentlich lassen sich alle Berechnungsschritte in der Steuervorausberechnung gut nachvollziehen. Das eigentliche Problem besteht darin, dass der
Lohnsteuereinbehalt bei der Betriebsrente generell zu niedrig ist, weil so getan wird, als sei die Betriebsrente dein einziges Einkommen, was nicht stimmt.
Unser progressiver Steuertarif führt dann dazu, dass die vermeintlich auf die Rente entfallenden Steuern höher ausfallen als sie tatsächlich sind.
Da alle Rentenerhöhungen zu 100% steuerpflichtig sind, steigt der zu versteuernde Rentenanteil mit jeder Rentenerhöhung. Bei dir muss es 2019
erstmals einen sog. Rentenanpassungsbetrag geben, der dazu führt, dass der steuerfreie Rentenanteil immer gleich hoch bleibt.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich versuche gerade rauszufinden wie hoch mein Steuersatz ist.Freundliche Grüße
Charlie24
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Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von 4XT7-P93U-KECU Beitrag anzeigenWelche Vorausberechnung meinst du?
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Charlie24,
kannst du mir noch sagen in welche Zeile die Nachzahlung korrekt eingetragen werden muss?
Vielen Dank!
Ich werde morgen meinen Arbeitgeber anrufen und ihn bitten mir eine neue Losteuerbescheinigung zuzusenden, mit der Nachzahlung in Spalte 9.Zuletzt geändert von 4XT7-P93U-KECU; 25.02.2020, 19:52.
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Nur Nachzahlungen von ermäßigt besteuerten Versorgungsbezügen für mehrere Jahre gehören unter Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung
ausgewiesen. Soweit davon Lohnsteuer einbehalten wurde, ist die unter Nummer 11 anzugeben, nicht unter Nummer 4. Das gilt entsprechend
auch für den Soli, der unter Nummer 12 auszuweisen ist. Beträge unter Nummer 9 dürfen nicht in Nummer 3 enthalten sein und auch nicht in
Nummer 8. Wenn nicht ermäßigt versteuert wurde und so sieht es aus, dann trägst du den Betrag aus Nummer 32 in die Zeile 18 der Anlage N
ein und reduzierst den Bruttolohn unter Nummer 3 (Zeile 6 der Anlage N) dementsprechend. Sonst kommst du nicht zu einer richtigen Berechnung.
Man kommt auch mit der vorhandenen Lohnsteuerbescheinigung zurecht, man darf sie aber in diesem Fall nicht einfach abschreiben.Freundliche Grüße
Charlie24
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Guten Morgeb
Und nochmal Danke.
Ich habe jetzt von 19403€ aus Zeile 3 und 8, 12871€ abgezogen und in Zeile 6 eingetragen.
Die 12871€ habe ich in Zeile 18 eingetragen.
Die Lohnsteuer/Soli 1219€/51€ aus Zeile 4 und 5, in Zeile 7/8.
So kann Elster keine Berechnung durchführen, es schein wieder irgendwo ein fehler zu sein?
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