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Anlage V: Probleme mit der prozentualen Aufteilung der Werbungskosten

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    Anlage V: Probleme mit der prozentualen Aufteilung der Werbungskosten

    Hallo allerseits,

    unser Wohnhaus ist teilweise vermietet (vermieteter Anteil nach Wohnfläche 35 %).

    Ich hänge gerade bei der Online-Steuererklärung mit Elster an der prozentualen Aufteilug der Werbungskosten und bekomme diesen Fehlerhinweis:

    "Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für Verwaltungskosten abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (2. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).

    Zum Beispiel: Zeile 51
    Wohngebäudeversicherung: Gesamtbetrag 804,42 EUR / 35 % / 281 EUR

    In den vergangenen Jahren hat die Aufteilung immer problemlos geklappt. Was mache ich falsch?

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    #2
    Die Angaben müssen sich immer auf den nicht vermieteten Anteil, also die 65% beziehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das ging ja schnell. Vielen Dank für deine Hilfe.

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        #4
        Hallo Pulsatilla, Ich habe dasselbe Problem, doch leider wird weder der Anteil der vermieteten Fläche noch der unvermietetn Fläche angenommen vom
        Programm. Steuerlich korrekt ist natürlich der anteilt der vermieteten Fläche, was in den Jahren vorher immer angenommen wurde.
        Wie haben Sie es gelöst?

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          #5
          Zitat von LITERATUSSI Beitrag anzeigen
          Steuerlich korrekt ist natürlich der anteilt der vermieteten Fläche
          Die Antwort steht doch oben!

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Angaben müssen sich immer auf den nicht vermieteten Anteil ... beziehen.

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            #6
            Der abzusetzende Anteil der Werbungskosten darf sich gem. § 9, Abs. 1 EKStG nur auf die vermietete Fläche beziehen. Leider kann bzw. konnte man für die
            Privatwohnung niemals Werbungskosten ansetzen. Genauso wird es auch gemäß Programmüberschrift gefordert. Nur die Zahlen, die übrigens jahrelang so akzeptiert wurden,
            werden dieses Mal nicht angenommen. Dieses Problem beschrieb hier ein Teilnehmer und auch ich.
            Der Versuch, mit der Antwort von Charlie24 klarzukommen, also die Angaben auf den nicht vermieteten Anteil zu beziehen, scheitert ebenfalls. Auch diese Zahlen werden
            nicht akzeptiert. Es muß also an etwas anderem liegen.

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              #7
              Es muß also an etwas anderem liegen.
              Dann musst du hier ein Beispiel veröffentlichen, damit wir wissen, was du falsch machst. Im Übrigen ist es immer hilfreich, die Zeilenerläuterung genau zu lesen:

              Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind. Bitte dabei angeben, ob die Ausgaben,

              die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, durch direkte Zuordnung oder verhältnismäßig ermittelt wurden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ich habe nun festgestellt, dass sich bei der Eingabe von aufzuteilenden Werbungskosten gem. Zeilen 33-47 der Anlage V tatsächlich etwas gegenüber den Vorjahren geändert hat. So wurde früher eingegeben z. B. Zeile 33 Gesamtbetrag 3.622,00 Euro, nächste Zeile 33 z.B. verhältnismäßig in Prozent (früher bei mir 44,57), nächste Zeile 33 Werbungskosten 1.614 Euro. Es bezog sich der Prozentsatz damals auf den lediglich vermieteten Teil.
                NEU ist jetzt, dass die Beträge gleichbleiben, verhältnismäßig in Prozent jedoch der NICHT-vermietete, also private Anteil einzugeben ist, bei mir dann 55,43 % entsprechend. Völlig unnötige
                Änderung, da den Gesetzgeber nur der vermietete Teil interessiert, für den alleine Werbungskosten abgesetzt werden können.

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                  #9
                  Hallo,

                  Zitat: NEU ist jetzt, dass die Beträge gleichbleiben, verhältnismäßig in Prozent jedoch der NICHT-vermietete, also private Anteil einzugeben ist, bei mir dann 55,43 % entsprechend.
                  Falsch das war schon immer so.
                  Außerdem gibt es die Zeile 33 nicht mehrmals, sondern die Zeile hat mehrere SPALTEN

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Völlig unnötige Änderung, da den Gesetzgeber nur der vermietete Teil interessiert, für den alleine Werbungskosten abgesetzt werden können.
                    Wie kommst du darauf, dass hier etwas geändert wurde? Das ist schon immer so anzugeben, vielleicht wurde es früher nicht automatisch geprüft.

                    Hier ein Beispiel aus dem Jahr 2012, damals mit ElsterFormular erstellt:

                    Anlage_V_2012_1.JPGAnlage_V_2012_2.JPG

                    Da steht auch schon: Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen wurden ...
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Bei mir wurde in den letzten Jahren bei ELSTER immer der Prozentsatz des vermieteten Anteils akzeptiert. Dies schrieb auch Pulsatilla so.
                      Könnte tatsächlich sein, dass es nicht geprüft wurde. Von der Logik her ist es trotzdem eingängiger, wenn in den Zeilen 33 ff. (Zeilen, denn im Elster - Ausdruck gibt
                      es keine Spalten) steht: 3.622,00 / 44,57 % / 1614 Euro).. Die genauen qm-Angaben sind im Formular Zeilen 8 ff. sowieso extra angefragt.
                      Danke trotzdem sehr für Euer Mitdenken und Eure Tips.

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                        #12
                        Bei mir wurde in den letzten Jahren bei ELSTER immer der Prozentsatz des vermieteten Anteils akzeptiert.
                        Ich habe das in Mein ELSTER jetzt nicht extra nachgestellt, aber auch in ElsterFormular wird grundsätzlich jeder Prozentwert akzeptiert,

                        nur ist eben dann der automatisch berechnete Wert in der rechten Spalte falsch.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Ich habe mir die Eingabe jetzt auch in Mein ELSTER angesehen. Anders als bei ElsterFormular wird dort der Wert nicht automatisch aus dem Prozentwert ermittelt,

                          inzwischen wird der bei abziehbare Werbungskosten eingetragene Wert aber immerhin geprüft, ob er von der Prozentangabe zur Eigennutzung her stimmig sein kann.

                          Im Übrigen schon wieder ein Punkt, bei dem Mein ELSTER einen Entwicklungsrückstand gegenüber ElsterFormular aufweist.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,

                            Mein Elster - Was für ein Schrott -

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              Erstmal vielen Dank für die obigen Erklärungen.
                              Anscheinend wird in den neuen Formularen im Hintergrund eine neue Prüfung durchgeführt.

                              Bei dem ersten Beispiel mit einem vermietetem Anteil von 35% ergibt sich nun als Eintragung:
                              Zum Beispiel: Zeile 51
                              Wohngebäudeversicherung: Gesamtbetrag 804,42 EUR / Eigenanteil 65 % / Absetzbarer Wert: 281 EUR

                              Auch mich hatte verwirrt, dass zwar 65% genannt werden aber nur der Rest 100% - 65% = 35% eingetragen wird.
                              Ich bin wohl nicht der Einzige, der dies in der Vergangenheit zwar mit dem richtigen Geldbetrag aber falschem Prozentsatz ausgefüllt hatte.

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