Unterhaltsleistungen für Kinder über 25, die noch in Ausbildung sind, können als außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen geltend gemacht werden (https://www.haufe.de/steuern/kanzlei...70_414860.html). Ich finde aber nicht die richtige Stelle in den vielen Elster-Seiten: Anlage Kind kann offenbar nur verwendet werden, wenn noch Kindergeldberechtigung besteht. Und in der Anlage außergew. Belastungen finde ich keine Stelle, wo diese Ausgaben einzutragen wären (werden auch in der Anleitung nicht genannt).
Wer kann helfen? - Lieben Dank im Voraus!
Wer kann helfen? - Lieben Dank im Voraus!
Kommentar