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Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung

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    Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung

    Unterhaltsleistungen für Kinder über 25, die noch in Ausbildung sind, können als außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen geltend gemacht werden (https://www.haufe.de/steuern/kanzlei...70_414860.html). Ich finde aber nicht die richtige Stelle in den vielen Elster-Seiten: Anlage Kind kann offenbar nur verwendet werden, wenn noch Kindergeldberechtigung besteht. Und in der Anlage außergew. Belastungen finde ich keine Stelle, wo diese Ausgaben einzutragen wären (werden auch in der Anleitung nicht genannt).

    Wer kann helfen? - Lieben Dank im Voraus!

    #2
    Es gibt dafür extra die Anlage Unterhalt. Im Moment funktioniert allerdings die Berechnung zumeist noch nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, danke Charlie24, gerade wollte ich fragen, ob das die richtige Anlage ist, denn der Ausfüllhinweis dazu deutet nicht darauf hin/weckt Zweifel.
      (Um die Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geltend zu machen, füllen Sie bitte je Haushalt für alle im Haushalt lebenden Personen eine Anlage Unterhalt aus. Bei mehr als 9 Unterhaltsempfängern in einem Haushalt muss eine weitere Anlage Unterhalt hinzugefügt werden.)

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        #4
        Das ist schon die richtige Anlage.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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