Hallo liebe Elster-Community
Ich bin im letzten Jahr neben meinen Studium folgenden beruflichen Tätigkeiten nachgegangen:
- Angestellter im einen Industrieunternehmen (3 Monate)
- Ich habe mit einen Gewerbeschein auf Veranstaltungsmessen als Promoter gearbeitet (3Monate)
Nun muss ich eine Steuererklärung einreichen. Dabei sind mir folgende Fragen in den Kopf gekommen.
1) Muss ich sowohl für meine Tätigkeit als Angestellter/Kleinunternehmer eine separate Einkommenssteuererklärung ausfüllen oder kann es in einer bearbeitet werden?
2) Es gibt ja die Anlage S und G. S ist für Selbständige und Freiberufler, G dagegen für Gewerbetreibende. Zu welcher der Begriffe gehört mein Beruf? (aufgrund der Definitionen vermute ich Gewerbetreibend)
3) Für 2017 gilt ein Steuerfreibetrag i.H.v. 8.820€. Dieser Freibetrag gilt für meine gesamten Einkünfte und nicht jeweils für Angestellter und Gewerbetreibender-richtig?
4) Ich beschäftige keine Mitarbeiter und meine Einkünfte als Kleinunternehmen liegen unter 17.500€. Somit muss ich keine Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldung einreichen-richtig?
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für die Antworten
Ich bin im letzten Jahr neben meinen Studium folgenden beruflichen Tätigkeiten nachgegangen:
- Angestellter im einen Industrieunternehmen (3 Monate)
- Ich habe mit einen Gewerbeschein auf Veranstaltungsmessen als Promoter gearbeitet (3Monate)
Nun muss ich eine Steuererklärung einreichen. Dabei sind mir folgende Fragen in den Kopf gekommen.
1) Muss ich sowohl für meine Tätigkeit als Angestellter/Kleinunternehmer eine separate Einkommenssteuererklärung ausfüllen oder kann es in einer bearbeitet werden?
2) Es gibt ja die Anlage S und G. S ist für Selbständige und Freiberufler, G dagegen für Gewerbetreibende. Zu welcher der Begriffe gehört mein Beruf? (aufgrund der Definitionen vermute ich Gewerbetreibend)
3) Für 2017 gilt ein Steuerfreibetrag i.H.v. 8.820€. Dieser Freibetrag gilt für meine gesamten Einkünfte und nicht jeweils für Angestellter und Gewerbetreibender-richtig?
4) Ich beschäftige keine Mitarbeiter und meine Einkünfte als Kleinunternehmen liegen unter 17.500€. Somit muss ich keine Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldung einreichen-richtig?
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für die Antworten
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