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Kleinunternehmer und Angestellter

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    Kleinunternehmer und Angestellter

    Hallo liebe Elster-Community

    Ich bin im letzten Jahr neben meinen Studium folgenden beruflichen Tätigkeiten nachgegangen:
    - Angestellter im einen Industrieunternehmen (3 Monate)
    - Ich habe mit einen Gewerbeschein auf Veranstaltungsmessen als Promoter gearbeitet (3Monate)

    Nun muss ich eine Steuererklärung einreichen. Dabei sind mir folgende Fragen in den Kopf gekommen.

    1) Muss ich sowohl für meine Tätigkeit als Angestellter/Kleinunternehmer eine separate Einkommenssteuererklärung ausfüllen oder kann es in einer bearbeitet werden?

    2) Es gibt ja die Anlage S und G. S ist für Selbständige und Freiberufler, G dagegen für Gewerbetreibende. Zu welcher der Begriffe gehört mein Beruf? (aufgrund der Definitionen vermute ich Gewerbetreibend)

    3) Für 2017 gilt ein Steuerfreibetrag i.H.v. 8.820€. Dieser Freibetrag gilt für meine gesamten Einkünfte und nicht jeweils für Angestellter und Gewerbetreibender-richtig?

    4) Ich beschäftige keine Mitarbeiter und meine Einkünfte als Kleinunternehmen liegen unter 17.500€. Somit muss ich keine Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldung einreichen-richtig?

    Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für die Antworten

    #2
    AW: Kleinunternehmer und Angestellter

    Zu 1: Es ist für alle Einkünfte zusammen eine Einkommensteuererklärung einzureichen.

    Zu 2: Promoter müsste eindeutig gewerblich sein, du musst im Übrigen auch eine EÜR erstellen und elektronisch übermitteln.

    Zu 3: Der Grundfreibetrag ist in den Steuertarif eingearbeitet, er ist personenbezogen.

    Zu 4: Richtig, es kann aber sein, dass du auch als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung einreichen musst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmer und Angestellter

      Hallo MY92,

      du reichst eine Einkommensteuererklärung ein, Anlage N für deine Angestellten Tätigkeit, Anlage G für die Einkünfte aus deiner Tätigkeit auf Gewerbeschein.
      Den Grundfreibetrag gibt es für die Einkünfte innerhalb der Steuererklärung insgesamt.
      Voranmeldungen musst du keine einreichen -> eventuell eine Umsatzsteuererklärung als Nachweis für die Umsätze innerhalb der Kleinunternehmerregelung.

      Aber zwingend ab 2017 eine EÜR -> deine Einnahmen minus deine Ausgaben, damit erläuterst du deinen Gewinn/Verlust in der Anlage G.
      Manche Finanzämter verzichten auf die Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer, wenn die EÜR vorliegt.

      Tschüß

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        #4
        AW: Kleinunternehmer und Angestellter

        Besten Dank für die sehr hilfreichen Antworten

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          #5
          AW: Kleinunternehmer und Angestellter

          Ist es in so Fällen besser einen Steuerberater aufzusuchen?

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            #6
            AW: Kleinunternehmer und Angestellter

            Zitat von tommy87 Beitrag anzeigen
            Ist es in so Fällen besser einen Steuerberater aufzusuchen?
            Das muss jeder für sich entscheiden. Gewisse steuerliche Grundkenntnisse sollte man insbesondere als Selbständiger schon haben bzw. sich aneignen.

            Es gibt u. a. Gründerseminare, die solche Grundkenntnisse vermitteln.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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