Anlage V Aufwand 5 Jahresaufteilung

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  • Ille 098
    Neuer Benutzer
    • 28.02.2020
    • 7

    #1

    Anlage V Aufwand 5 Jahresaufteilung

    Ich setze heuer (für 2019) im zweiten Jahr einen Teilbetrag einer auf 5 Jahre verteilten Aufwendung ab. Wenn ich nun unter „aus 2018 zu berücksichtigen“ den Betrag vom letzten Jahr eingebe (gleiche Höhe wie heuer) taucht sie in summa mit den diesjährigen Belastungen bzw. Aufwendungen auf. Das ergibt natürlich falsche Gesamtsummen. Was mache ich falsch?
    Zuletzt geändert von Ille 098; 28.02.2020, 15:55.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Aber der Betrag wurde doch in 2018 schon berücksichtigt, oder? Warum trägst Du ihn nochmal ein?

    Kommentar

    • Ille 098
      Neuer Benutzer
      • 28.02.2020
      • 7

      #3
      Wofür ist dieses Feld sonst gedacht? Ich war der Meinung dass dort fortlaufend dieser Betrag fünf Jahre lang aufgeführt wird. (Sorry, ich bin da ziemlich kenntnislos)

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Ich find das Feld ehrlich gesagt gar nicht. In welcher Zeile ist das denn?

        Kommentar

        • Ille 098
          Neuer Benutzer
          • 28.02.2020
          • 7

          #5
          Werbungskosten
          7 — auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

          Kommentar

          • Ille 098
            Neuer Benutzer
            • 28.02.2020
            • 7

            #6
            S. Screenshot
            Angehängte Dateien

            Kommentar

            • FIGUL
              Neuer Benutzer
              • 05.03.2012
              • 8544

              #7
              Hallo,

              das ist doch niemals ElsterFormular
              in welcher Software/Webanwendung geisterst du herum

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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              • holzgoe
                Erfahrener Benutzer
                • 19.01.2009
                • 12107

                #8
                Hallo Ille 098,

                das ist aber die Webanwendung Mein Elster.

                Tschüß

                P.S. Ich verschieb dich mal.

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                • Ille 098
                  Neuer Benutzer
                  • 28.02.2020
                  • 7

                  #9
                  Danke für Tipp und verschieben!

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45932

                    #10
                    Nachdem deine Baderneuerung bereits 2018 durchgeführt wurde, dürfen die 4.440 € nur einmal in Zeile 47 Zu berücksichtigender Anteil aus 2018

                    eingetragen werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • Ille 098
                      Neuer Benutzer
                      • 28.02.2020
                      • 7

                      #11
                      Vielen Dank für den Hinweis! Die Zeile 42 enthält dann nur den Gesamtbetrag, die untere 42 bleibt somit leer?
                      freundlichen Gruß
                      Ille

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45932

                        #12
                        Die Zeile 42 ist für größere Erhaltungsaufwendungen im Jahr 2019 gedacht, die du auf mehrere Jahre verteilen willst.

                        Dein Gesamtaufwand im Jahr 2018 hat da nichts verloren!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • Ille 098
                          Neuer Benutzer
                          • 28.02.2020
                          • 7

                          #13
                          Oh, jetzt hab ich’s auch verstanden, hoffe ich. D.h. auch der Betrag aus der 2018 Gesamtrechnung fliegt aus Zeile 42 raus.
                          Vielen Dank !!

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45932

                            #14
                            Genauso ist das! Der Gesamtaufwand wird nur in dem Jahr eingetragen, in dem er entstanden ist. In den Folgejahren wird nur

                            noch der jeweilige Anteil erklärt. Weil auf maximal 5 Jahre verteilt werden darf, werden dir die letzten 4 Vorjahre angeboten.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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