Ich setze heuer (für 2019) im zweiten Jahr einen Teilbetrag einer auf 5 Jahre verteilten Aufwendung ab. Wenn ich nun unter „aus 2018 zu berücksichtigen“ den Betrag vom letzten Jahr eingebe (gleiche Höhe wie heuer) taucht sie in summa mit den diesjährigen Belastungen bzw. Aufwendungen auf. Das ergibt natürlich falsche Gesamtsummen. Was mache ich falsch?
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V Aufwand 5 Jahresaufteilung
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Nachdem deine Baderneuerung bereits 2018 durchgeführt wurde, dürfen die 4.440 € nur einmal in Zeile 47 Zu berücksichtigender Anteil aus 2018
eingetragen werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Zeile 42 ist für größere Erhaltungsaufwendungen im Jahr 2019 gedacht, die du auf mehrere Jahre verteilen willst.
Dein Gesamtaufwand im Jahr 2018 hat da nichts verloren!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Genauso ist das! Der Gesamtaufwand wird nur in dem Jahr eingetragen, in dem er entstanden ist. In den Folgejahren wird nur
noch der jeweilige Anteil erklärt. Weil auf maximal 5 Jahre verteilt werden darf, werden dir die letzten 4 Vorjahre angeboten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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