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Anl.KAP, Kapitalertr. §43,Abs.1,Satz1,Nr.4 nach Auszahlg.UV-Prämienrückgewähr-Vers.

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    Anl.KAP, Kapitalertr. §43,Abs.1,Satz1,Nr.4 nach Auszahlg.UV-Prämienrückgewähr-Vers.

    Hallo, meine erste Frage hier im Forum. Bei vorzeitiger Auszahlg. einer UV-Prämienrückgewähr-Versicherung hat mein Bruder eine Steuerbescheinigung erhalten.
    Dort wird ein Minussaldo als Kapitalertrag ausgewiesen. (gem. §43 Abs.1,Satz1,Nr.4EStG nach Berücksichtigung der tw.Steuerfreistellung im Sinne des §20 Abs.1 Nr.6 Satz 9 EStG (ohne Kap.erträge aus LV im Sinne §20 Abs.1 Nr.6 Datz 2 EStG.)
    Wo wird das in der Anlage KAP eingetragen? Auf der Steuerbescheinigung ist nur ein Betrag genannt, keine Abzüge KAPSt, o.ä.
    Ich werde jedes mal auf die Angabe Kirchensteuer gelenkt, obwohl mein Bruder gar keine Kirchensteuer zahlt.
    Hat jemand eine Idee?
    manuwie

    #2
    Hallo,

    ich würde KAP Zeile 14 nehmen.


    >>>Ich werde jedes mal auf die Angabe Kirchensteuer gelenkt,

    Wer lenkt dich?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Hallo Stefan,
      Prüfung, Fehlermeldung „lenkt“ mich.
      Ich habe jetzt gar keine Angaben in der KAP gemacht.
      VG

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        #4
        Hallo,

        hast du auf Seite 2 Anlage KAP ein Häkchen gesetzt?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Hallo,

          Prüfung, Fehlermeldung „lenkt“ mich.
          Und was sagt die Fehlermeldung?

          Ich habe jetzt gar keine Angaben in der KAP gemacht.
          Bei einem negativen Betrag dürfte das OK sein.
          Und wenn die Kapitalerträge deutlich unter 801 Euro liegen (tun sie das?) würde es wahrscheinlich eh' nichts bringen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Negativbetrag ist über 3000€ und es gibt keine Kapitalerträge.
            Ich dachte nur, ich müsste den Betrag in der Anlage KAP einpflegen, weil die Versicherung ja eine Steuerbescheinigung ausgestellt hat.....
            Aber, wie schon geschrieben, habe ich den Betrag jetzt ganz ausser Acht gelassen.
            Danke für die Denkanstöße.
            manuwie

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              #7
              Hallo,

              Negativbetrag ist über 3000€
              Oh, so viel.

              Da müsst ihr jetzt einschätzen, ob dein Bruder in den nächsten Jahren Kapitalerträge bekommen könnte (aber über 801 Euro, denn die wären eh' steuerfrei).
              Falls ihr das für möglich haltet sollte der Verlust doch erklärt werden (ich würde Zeile 10 nehmen, muss aber nicht unbedingt stimmen). Im Ergebnis gibt es dann einen Verlustvortrag.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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