Hallo, meine erste Frage hier im Forum. Bei vorzeitiger Auszahlg. einer UV-Prämienrückgewähr-Versicherung hat mein Bruder eine Steuerbescheinigung erhalten.
Dort wird ein Minussaldo als Kapitalertrag ausgewiesen. (gem. §43 Abs.1,Satz1,Nr.4EStG nach Berücksichtigung der tw.Steuerfreistellung im Sinne des §20 Abs.1 Nr.6 Satz 9 EStG (ohne Kap.erträge aus LV im Sinne §20 Abs.1 Nr.6 Datz 2 EStG.)
Wo wird das in der Anlage KAP eingetragen? Auf der Steuerbescheinigung ist nur ein Betrag genannt, keine Abzüge KAPSt, o.ä.
Ich werde jedes mal auf die Angabe Kirchensteuer gelenkt, obwohl mein Bruder gar keine Kirchensteuer zahlt.
Hat jemand eine Idee?
manuwie
Dort wird ein Minussaldo als Kapitalertrag ausgewiesen. (gem. §43 Abs.1,Satz1,Nr.4EStG nach Berücksichtigung der tw.Steuerfreistellung im Sinne des §20 Abs.1 Nr.6 Satz 9 EStG (ohne Kap.erträge aus LV im Sinne §20 Abs.1 Nr.6 Datz 2 EStG.)
Wo wird das in der Anlage KAP eingetragen? Auf der Steuerbescheinigung ist nur ein Betrag genannt, keine Abzüge KAPSt, o.ä.
Ich werde jedes mal auf die Angabe Kirchensteuer gelenkt, obwohl mein Bruder gar keine Kirchensteuer zahlt.
Hat jemand eine Idee?
manuwie
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