Hallo und Guten Tag.
Folgende Situation: Wohne in einer Wohnanlage und die Abrechnungen für z.B.: Gärtner, Hausmeister, Putzdienst usw. bekommen wir meist erst im August.
1. Bevor ich meine Steuererklärung abschicke, wo trage ich dies ein, dass es später noch einen Nachtrag gibt?
2. Nach Erhalt der Abrechnungen: muss die komplette Steuererklärung wieder eingereicht werden, oder nur der Teil der Handwerkerrechnungen ?
Vielen Dank im Voraus für einen Hinweis!
Folgende Situation: Wohne in einer Wohnanlage und die Abrechnungen für z.B.: Gärtner, Hausmeister, Putzdienst usw. bekommen wir meist erst im August.
1. Bevor ich meine Steuererklärung abschicke, wo trage ich dies ein, dass es später noch einen Nachtrag gibt?
2. Nach Erhalt der Abrechnungen: muss die komplette Steuererklärung wieder eingereicht werden, oder nur der Teil der Handwerkerrechnungen ?
Vielen Dank im Voraus für einen Hinweis!
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