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Betreuungsunterhalt / Außergewöhnliche Belastung / Angaben in der Anlage Unterhalt

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    Betreuungsunterhalt / Außergewöhnliche Belastung / Angaben in der Anlage Unterhalt

    Guten Tag,

    ich habe einige Fragen zu den Angaben in der Anlage Unterhalt bzw. allgemein zur Angabe des Betreuungsunterhalts an die Mutter meines Sohnes.
    Da die Umstände allerdings etwas komplizierter und Umfangreicher sind, als vielleicht normalerweise üblich, möchte ich erst einen Überblick über die Situation geben.
    Ich bitte zu entschuldigen wenn ich mich dabei irgendwo etwas ungeschickt anstelle. Die normale Einkommenssteuererklärung inklusive Kapitalanlage etc. sind für mich keine Problem.
    Aber die Menge an Angaben die im Fall einer Unterhaltszahlung an eine Person in einer größeren Bedarfsgemeinschaft zu machen sind, überfordern mich etwas.

    Meine Freundin (wir sind nicht verheiratet) hat 6 Kinder, eines davon (das letze) meines. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

    Wir wohnen nicht zusammen.
    Sie lebt mit 5 ihrer Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Kind Nr. 6 (meins) ist geboren Mai 2019
    Sie war vorher arbeitslos/arbeitssuchend und hat Sozialgeld erhalten.
    Ich zahle, nach Aufforderung durch das Arbeitsamt, seit Juli Betreuungsunterhalt. Die Rest-Differenz zwischen Geburt und erster regulärer Unterhaltszahlung direkt an Sie habe ich nach Berechnung durch das Arbeitsamt an das Amt nachgezahlt.

    Kind 1 macht eine Reha-Ausbildung und wohnt in der Ausbildungsstätte. Ist aber noch zuhause gemeldet und hat keinen Verdienst sonder bekommt statt Ausbildungsvergütung ein Taschengeld fürs Essen. Die Summe liegt deutlich unter dem Steuerfreibetrag. Keine Unterhaltszahlungen durch den Vater. Anspruch auf Kindergeld besteht noch.
    Kind 2 ist ausgezogen und hat die Ausbildung fast abgeschlossen.Keine Unterhaltszahlungen durch den Vater. Aktuell kein Anspruch auf Kindergeld mehr.
    Kind 3 ist im 2. Lehrjahr und verdient. Vater zahlt Unterhalt. Anspruch auf Kindergeld besteht.
    Kind 4 ist Schulpflichtig. Vater zahlt keinen Unterhalt. Unterhaltsvorschuss wurde beantragt und genehmigt seit Juli 2019. Anspruch auf Kindergeld besteht.
    Kind 5 ist Schulpflichtig. Vater zahlt Unterhalt. Anspruch auf Kindergeld besteht.
    Kind 6 meins. (Gemeinsames Sorgerecht). Ich zahle Unterhalt. Anspruch auf Kindergeld besteht.

    Folgendes habe ich ausgefüllt:
    Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Gesamtsumme der direkt an sie überwiesenen Unterhaltszahlungen. Kann ich hier auch das was ich an das Amt nachgezahlt habe mit rein rechnen?
    Weil es ist ja trotzdem Unterhalt. Ich hab dem Amt quasi nur zurückgezahlt, was es ihr in der Zeit in der ich bereits hätte zahlen müssen, vorgestreckt hat.

    Anlage Kind
    Inklusive hälftigem Kindergeldanspruch für die Monate nach der Geburt.
    Ihre Adresse als Wohnsitz des Kindes, sowie die Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    Anlage Unterhalt.
    Personen im Haushalt vorläufig nur 2 (tatsächlich 6), erstmal nur Sie und mein Kind.

    Jetzt die Frage(n):
    1) Muss ich all ihre anderen Kinder in der Anlage Unterhalt ebenfalls auflisten? Inklusive Steuer-ID, Geburtsdatum, Einkünften etc?

    2) Muss ich das Kindergeld jeweils als "Verdienst" der Kinder angeben oder ist die Summe bei den Übrigen Einkünften der Mutter anzugeben? (Angabe zur Unterstützen Person, Z. 49) (Sie erhält das volle Kindergeld, mir wird nur die Hälfte für ein erstes Kind beim Kindesunterhalt angerechnet)

    3) Für [die ersten 1,5/2 Monate] wurde das Elterngeld (Sockelbetrag) vom Arbeitsamt einbehalten. Seit Juli 2019 erhält sie Unterhaltsvorschuss für das 4 Kind und nachdem das genehmigt wurde, auch Wohngeld. Da sie ab da nicht mehr auf Sozialgeld angewiesen war erhält sie auch das Elterngeld.
    Diese Einkünfte sind nehme ich an, alle als Übrige Einkünfte von ihr anzugeben.

    4) Anlage Unterhalt, Seite 2, Zeile 16. Ist der hier gemeinte Nettomonatslohn meiner oder der meiner Freundin? (wäre in diesem Fall 0)

    5) Angaben zu den jeweiligen Personen: Zeile 37. Für meine Freundin gilt "das für Sie niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge hatte. Sie ist ja die Mutter. / Für meine Sohn gilt, das jemand (nämlich meine Freundin), Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge hatte. Korrekt?

    Mit den aktuell ausgefüllt Daten wird in der vorläufigen Berechnung zwar die außergewöhnliche Belastung abzüglich der zumutbaren Belastung angerechnet, die Angaben aus der Anlage Unterhalt tauchen allerdings nirgendwo auf.
    Fällt das durch die Anrechnung des gezahlten Unterhalts als außergewöhnliche Belastung schlichtweg unter den Tisch oder habe ich irgendwo vergessen etwas anzugeben?

    Ich bin dankbar für jede Hilfe.

    mit freundlichen Grüßen
    AlexE.
    Zuletzt geändert von AlexEb; 12.03.2020, 21:03.

    #2
    Betreuungsunterhalt an die Mutter des Kindes ist in der Anlage Unterhalt zu erklären und nicht in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

    Bei der Anlage Unterhalt funktioniert bisher die Steuerberechnung nicht! Die anderen Kinder deiner Freundin spielen nur bei der Zahl der im Haushalt

    deiner Freundin lebenden Personen eine Rolle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay, dann kann ich die Anlage Außergewöhnliche Belastung wieder entfernen.

      Schade, dass die Berechnung hier noch nicht funktioniert. Es wäre schön gewesen, vorher zu wissen, ob ich überhaupt mit einer Anrechnung rechnen kann, oder ob ich mir das ganze Theater sparen kann, weil nach Abzug all ihrer Einkünfte nichts mehr übrig bleibt was angerechnet werden könnte.

      Okay, d.h. ich trage bei der Zahl der im Haushalt lebenden 6 Personen ein und fülle die Formulare zu den Unterstützen Personen nur für sie und meinen Sohn aus.
      Oder nur für sie, da Unterhaltszahlungen an meinen Sohn mit dem Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten sind, was sich ja aus den Angaben in der Anlage Kind ergibt?

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        #4
        Nur für sie, da die Unterhaltszahlungen an deinen Sohn mit dem halben Kindergeldanspruch bzw. dem halben Kinderfreibetrag abgegolten sind.

        Wenn du wissen willst, ob sich das rechnet, wirst du warten müssen, bis die Steuerberechnung funktioniert, vielleicht ist das Ende März der Fall.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Okay, danke schon mal für die Info.

          Wie sieht es mit ihrem Bezügen aus? Zählt auch das gesamte Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und der Unterhalt für die anderen Kinder als ihr gegenzurechnendes Einkommen? Wenn ja, dann geh ich ziemlich sicher davon aus, dass ich mir das ganze jetzt schon sparen kann..

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            #6
            Das müsste ich jetzt auch erst recherchieren und dafür ist es mir heute schon zu spät. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss gehören nicht zu ihren Bezügen,

            Elterngeld sicher schon. Wohngeld weiß ich nicht. Der Unterhalt für die weiteren Kinder ist für diese bestimmt, nicht für deine Freundin.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              ...
              Wohngeld weiß ich nicht. ......
              Hallo,

              Wohngeld wird nirgends mit herangezogen -> wird also nicht angegeben.

              Tschüß

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                #8
                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

                Hallo,

                Wohngeld wird nirgends mit herangezogen -> wird also nicht angegeben.

                Tschüß
                Bei der Info zu den Bezügen steht Wohngeld aber glaube ich mit drin.. bzw. Alles was man so an Sozialleistungen bzw. Zusätzlichen Hilfen erhält. erhält. Da die Höhe des Wohngelds aber auch von den Umständen (z.b.) Behinderungen der Kinder etc. Abhängt, wäre die Frage wie viel vom Gesamtbetrag auf sie entfällt. Muss ich mir aber auch nochmal genauer anschauen.. bin gerade nicht Zuhause und hab erst morgen Abend wieder Zugriff aufs Elster..

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                  #9
                  Bei der Info zu den Bezügen steht Wohngeld aber glaube ich mit drin
                  Das stimmt, das Wohngeld wird bei den Bezügen beispielhaft genannt. Ich habe jetzt extra nachgesehen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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