Guten Tag,
ich habe einige Fragen zu den Angaben in der Anlage Unterhalt bzw. allgemein zur Angabe des Betreuungsunterhalts an die Mutter meines Sohnes.
Da die Umstände allerdings etwas komplizierter und Umfangreicher sind, als vielleicht normalerweise üblich, möchte ich erst einen Überblick über die Situation geben.
Ich bitte zu entschuldigen wenn ich mich dabei irgendwo etwas ungeschickt anstelle. Die normale Einkommenssteuererklärung inklusive Kapitalanlage etc. sind für mich keine Problem.
Aber die Menge an Angaben die im Fall einer Unterhaltszahlung an eine Person in einer größeren Bedarfsgemeinschaft zu machen sind, überfordern mich etwas.
Meine Freundin (wir sind nicht verheiratet) hat 6 Kinder, eines davon (das letze) meines. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Wir wohnen nicht zusammen.
Sie lebt mit 5 ihrer Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft.
Kind Nr. 6 (meins) ist geboren Mai 2019
Sie war vorher arbeitslos/arbeitssuchend und hat Sozialgeld erhalten.
Ich zahle, nach Aufforderung durch das Arbeitsamt, seit Juli Betreuungsunterhalt. Die Rest-Differenz zwischen Geburt und erster regulärer Unterhaltszahlung direkt an Sie habe ich nach Berechnung durch das Arbeitsamt an das Amt nachgezahlt.
Kind 1 macht eine Reha-Ausbildung und wohnt in der Ausbildungsstätte. Ist aber noch zuhause gemeldet und hat keinen Verdienst sonder bekommt statt Ausbildungsvergütung ein Taschengeld fürs Essen. Die Summe liegt deutlich unter dem Steuerfreibetrag. Keine Unterhaltszahlungen durch den Vater. Anspruch auf Kindergeld besteht noch.
Kind 2 ist ausgezogen und hat die Ausbildung fast abgeschlossen.Keine Unterhaltszahlungen durch den Vater. Aktuell kein Anspruch auf Kindergeld mehr.
Kind 3 ist im 2. Lehrjahr und verdient. Vater zahlt Unterhalt. Anspruch auf Kindergeld besteht.
Kind 4 ist Schulpflichtig. Vater zahlt keinen Unterhalt. Unterhaltsvorschuss wurde beantragt und genehmigt seit Juli 2019. Anspruch auf Kindergeld besteht.
Kind 5 ist Schulpflichtig. Vater zahlt Unterhalt. Anspruch auf Kindergeld besteht.
Kind 6 meins. (Gemeinsames Sorgerecht). Ich zahle Unterhalt. Anspruch auf Kindergeld besteht.
Folgendes habe ich ausgefüllt:
Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Gesamtsumme der direkt an sie überwiesenen Unterhaltszahlungen. Kann ich hier auch das was ich an das Amt nachgezahlt habe mit rein rechnen?
Weil es ist ja trotzdem Unterhalt. Ich hab dem Amt quasi nur zurückgezahlt, was es ihr in der Zeit in der ich bereits hätte zahlen müssen, vorgestreckt hat.
Anlage Kind
Inklusive hälftigem Kindergeldanspruch für die Monate nach der Geburt.
Ihre Adresse als Wohnsitz des Kindes, sowie die Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Anlage Unterhalt.
Personen im Haushalt vorläufig nur 2 (tatsächlich 6), erstmal nur Sie und mein Kind.
Jetzt die Frage(n):
1) Muss ich all ihre anderen Kinder in der Anlage Unterhalt ebenfalls auflisten? Inklusive Steuer-ID, Geburtsdatum, Einkünften etc?
2) Muss ich das Kindergeld jeweils als "Verdienst" der Kinder angeben oder ist die Summe bei den Übrigen Einkünften der Mutter anzugeben? (Angabe zur Unterstützen Person, Z. 49) (Sie erhält das volle Kindergeld, mir wird nur die Hälfte für ein erstes Kind beim Kindesunterhalt angerechnet)
3) Für [die ersten 1,5/2 Monate] wurde das Elterngeld (Sockelbetrag) vom Arbeitsamt einbehalten. Seit Juli 2019 erhält sie Unterhaltsvorschuss für das 4 Kind und nachdem das genehmigt wurde, auch Wohngeld. Da sie ab da nicht mehr auf Sozialgeld angewiesen war erhält sie auch das Elterngeld.
Diese Einkünfte sind nehme ich an, alle als Übrige Einkünfte von ihr anzugeben.
4) Anlage Unterhalt, Seite 2, Zeile 16. Ist der hier gemeinte Nettomonatslohn meiner oder der meiner Freundin? (wäre in diesem Fall 0)
5) Angaben zu den jeweiligen Personen: Zeile 37. Für meine Freundin gilt "das für Sie niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge hatte. Sie ist ja die Mutter. / Für meine Sohn gilt, das jemand (nämlich meine Freundin), Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge hatte. Korrekt?
Mit den aktuell ausgefüllt Daten wird in der vorläufigen Berechnung zwar die außergewöhnliche Belastung abzüglich der zumutbaren Belastung angerechnet, die Angaben aus der Anlage Unterhalt tauchen allerdings nirgendwo auf.
Fällt das durch die Anrechnung des gezahlten Unterhalts als außergewöhnliche Belastung schlichtweg unter den Tisch oder habe ich irgendwo vergessen etwas anzugeben?
Ich bin dankbar für jede Hilfe.
mit freundlichen Grüßen
AlexE.
ich habe einige Fragen zu den Angaben in der Anlage Unterhalt bzw. allgemein zur Angabe des Betreuungsunterhalts an die Mutter meines Sohnes.
Da die Umstände allerdings etwas komplizierter und Umfangreicher sind, als vielleicht normalerweise üblich, möchte ich erst einen Überblick über die Situation geben.
Ich bitte zu entschuldigen wenn ich mich dabei irgendwo etwas ungeschickt anstelle. Die normale Einkommenssteuererklärung inklusive Kapitalanlage etc. sind für mich keine Problem.
Aber die Menge an Angaben die im Fall einer Unterhaltszahlung an eine Person in einer größeren Bedarfsgemeinschaft zu machen sind, überfordern mich etwas.
Meine Freundin (wir sind nicht verheiratet) hat 6 Kinder, eines davon (das letze) meines. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Wir wohnen nicht zusammen.
Sie lebt mit 5 ihrer Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft.
Kind Nr. 6 (meins) ist geboren Mai 2019
Sie war vorher arbeitslos/arbeitssuchend und hat Sozialgeld erhalten.
Ich zahle, nach Aufforderung durch das Arbeitsamt, seit Juli Betreuungsunterhalt. Die Rest-Differenz zwischen Geburt und erster regulärer Unterhaltszahlung direkt an Sie habe ich nach Berechnung durch das Arbeitsamt an das Amt nachgezahlt.
Kind 1 macht eine Reha-Ausbildung und wohnt in der Ausbildungsstätte. Ist aber noch zuhause gemeldet und hat keinen Verdienst sonder bekommt statt Ausbildungsvergütung ein Taschengeld fürs Essen. Die Summe liegt deutlich unter dem Steuerfreibetrag. Keine Unterhaltszahlungen durch den Vater. Anspruch auf Kindergeld besteht noch.
Kind 2 ist ausgezogen und hat die Ausbildung fast abgeschlossen.Keine Unterhaltszahlungen durch den Vater. Aktuell kein Anspruch auf Kindergeld mehr.
Kind 3 ist im 2. Lehrjahr und verdient. Vater zahlt Unterhalt. Anspruch auf Kindergeld besteht.
Kind 4 ist Schulpflichtig. Vater zahlt keinen Unterhalt. Unterhaltsvorschuss wurde beantragt und genehmigt seit Juli 2019. Anspruch auf Kindergeld besteht.
Kind 5 ist Schulpflichtig. Vater zahlt Unterhalt. Anspruch auf Kindergeld besteht.
Kind 6 meins. (Gemeinsames Sorgerecht). Ich zahle Unterhalt. Anspruch auf Kindergeld besteht.
Folgendes habe ich ausgefüllt:
Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Gesamtsumme der direkt an sie überwiesenen Unterhaltszahlungen. Kann ich hier auch das was ich an das Amt nachgezahlt habe mit rein rechnen?
Weil es ist ja trotzdem Unterhalt. Ich hab dem Amt quasi nur zurückgezahlt, was es ihr in der Zeit in der ich bereits hätte zahlen müssen, vorgestreckt hat.
Anlage Kind
Inklusive hälftigem Kindergeldanspruch für die Monate nach der Geburt.
Ihre Adresse als Wohnsitz des Kindes, sowie die Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Anlage Unterhalt.
Personen im Haushalt vorläufig nur 2 (tatsächlich 6), erstmal nur Sie und mein Kind.
Jetzt die Frage(n):
1) Muss ich all ihre anderen Kinder in der Anlage Unterhalt ebenfalls auflisten? Inklusive Steuer-ID, Geburtsdatum, Einkünften etc?
2) Muss ich das Kindergeld jeweils als "Verdienst" der Kinder angeben oder ist die Summe bei den Übrigen Einkünften der Mutter anzugeben? (Angabe zur Unterstützen Person, Z. 49) (Sie erhält das volle Kindergeld, mir wird nur die Hälfte für ein erstes Kind beim Kindesunterhalt angerechnet)
3) Für [die ersten 1,5/2 Monate] wurde das Elterngeld (Sockelbetrag) vom Arbeitsamt einbehalten. Seit Juli 2019 erhält sie Unterhaltsvorschuss für das 4 Kind und nachdem das genehmigt wurde, auch Wohngeld. Da sie ab da nicht mehr auf Sozialgeld angewiesen war erhält sie auch das Elterngeld.
Diese Einkünfte sind nehme ich an, alle als Übrige Einkünfte von ihr anzugeben.
4) Anlage Unterhalt, Seite 2, Zeile 16. Ist der hier gemeinte Nettomonatslohn meiner oder der meiner Freundin? (wäre in diesem Fall 0)
5) Angaben zu den jeweiligen Personen: Zeile 37. Für meine Freundin gilt "das für Sie niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge hatte. Sie ist ja die Mutter. / Für meine Sohn gilt, das jemand (nämlich meine Freundin), Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge hatte. Korrekt?
Mit den aktuell ausgefüllt Daten wird in der vorläufigen Berechnung zwar die außergewöhnliche Belastung abzüglich der zumutbaren Belastung angerechnet, die Angaben aus der Anlage Unterhalt tauchen allerdings nirgendwo auf.
Fällt das durch die Anrechnung des gezahlten Unterhalts als außergewöhnliche Belastung schlichtweg unter den Tisch oder habe ich irgendwo vergessen etwas anzugeben?
Ich bin dankbar für jede Hilfe.
mit freundlichen Grüßen
AlexE.
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