Hallo,
ich habe 2019 eine Abfindung mit Betrag X erhalten. Diese ist auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wie folgt eingetragen:
19. wie 10., nicht ermäßigt besteuert, in 3. enthalten
Ich nutze Elster Online und habe den Betrag X in der
Anlage N, 3, Punkt 18
eingetragen.
Fragen:
Wie genau funktioniert das jetzt mit der fünftelregelung?
Muss ich diese irgendwo beantragen?
Muss ich sonst irgendwo was eintragen?
Muss ich meine Kündigung automatisch an das Finanzamt schicken als Nachweis?
Vielen Dank im Vorraus und beste Grüße.
ich habe 2019 eine Abfindung mit Betrag X erhalten. Diese ist auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wie folgt eingetragen:
19. wie 10., nicht ermäßigt besteuert, in 3. enthalten
Ich nutze Elster Online und habe den Betrag X in der
Anlage N, 3, Punkt 18
eingetragen.
Fragen:
Wie genau funktioniert das jetzt mit der fünftelregelung?
Muss ich diese irgendwo beantragen?
Muss ich sonst irgendwo was eintragen?
Muss ich meine Kündigung automatisch an das Finanzamt schicken als Nachweis?
Vielen Dank im Vorraus und beste Grüße.
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