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Abfindung / Fünftelregelung

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    Abfindung / Fünftelregelung

    Hallo,

    ich habe 2019 eine Abfindung mit Betrag X erhalten. Diese ist auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wie folgt eingetragen:
    19. wie 10., nicht ermäßigt besteuert, in 3. enthalten

    Ich nutze Elster Online und habe den Betrag X in der
    Anlage N, 3, Punkt 18
    eingetragen.

    Fragen:
    Wie genau funktioniert das jetzt mit der fünftelregelung?
    Muss ich diese irgendwo beantragen?
    Muss ich sonst irgendwo was eintragen?
    Muss ich meine Kündigung automatisch an das Finanzamt schicken als Nachweis?

    Vielen Dank im Vorraus und beste Grüße.

    #2
    Hallo Benscho,

    hier bist du im falschen Unterforum ->Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
    Unabhängig von den Eintragungen, will das Finanzamt die Vereinbarung sehen und entscheidet letztendlich, ob die Fünftelregelung angewendet wird.

    Tschüß

    P.S. Ich verschieb dich mal ins passende Unterforum

    Kommentar


      #3
      ... 19. wie 10., nicht ermäßigt besteuert, in 3. enthalten.
      Steht der Wert tatsächlich auch unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung? Nummer 10 und Nummer 19 widersprechen sich ja eigentlich..

      Die Unterlagen zu deiner Abfindung wirst du einreichen müssen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Nein der Wert steht nicht bei Nummer 10

        Es steht wie folgt da:

        10. Arb. lohn m.J.
        und Entschäd.


        19. wie 10, n.erm.best.,
        in 3. enth.
        "Betrag X"

        Kommentar


          #5
          Dann passt das schon! Die Steuerberechnung in Mein ELSTER müsste die Abfindung unter zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG gesondert ausweisen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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