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Arbeitnehmeranteil betr. AV - wo in "mein Elster" online berücksichtigen?

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    Arbeitnehmeranteil betr. AV - wo in "mein Elster" online berücksichtigen?

    Hallo zusammen,

    in der alten Elster- Software habe ich jahrelang in der Anlage AV bei den Riester- Verträgen unsere Betriebsaltersrente, zu der ich einen Teil von meinem Nettogehalt einzahle, diese Einzahlungen in der Zeile 6 (Anzahl) und 7 (Summe) berücksichtigt.
    Nun in "mein Elster" online finde ich natürlich die Anlage AV, dort aber keine Möglichkeit, die von mir aus dem Nettoeinkommen geleisteten Zusatzbeiträge für diese Rentenkasse einzutragen. Wo trage ich denn die Summe ein?

    Auch konnte ich im "Elster Formular" immer eintragen, dass sich die Daten (Anbieternummer, Vertragsnummer) usw nicht geändert haben. Im "Mein Elster" online kann ich weder dies eintragen, noch kann ich die Angaben wie Anbieternummer, Vertragsnummer, usw eintragen.
    Auf der Teilseite 4 könnte ich diese Daten zwar eintragen, dort steht aber ausdrücklich, dass ich nur die Daten aus den Verträgen eintragen soll, für die ich eben keine Sonderausgaben geltend machen möchte. Das ist doch nicht richtig?!

    Wo mache ich denn jetzt meine privaten Aufwendungen für Zusatzrenten geltend?!
    Nicht mehr in der Anlage AV sondern bei den Sonderausgaben?

    Würde mich über einen hilfreichen Hinweis freuen.
    N.

    #2
    Hallo,

    https://forum.elster.de/anwenderforu...iester-vertrag

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Die Anlage AV wurde ab 2019 geändert, die Beiträge müssen nicht mehr eingetragen werden. Weitere Informationen zu dem Thema

      findest du hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...529#post300529
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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