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    Hinweis in Steuerberechnung

    Hallo zusammen,

    nach der finalen Prüfung meiner Einkommensteuererklärung (ohne Fehler), erscheint bei der beispielhaften Steuerberechnung folgender Hinweis:

    EHW Elster-/Steubel-Hinweise: "Anlage AV: Es liegen ausschließlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder ein Jahresbruttobetrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vor. Es fehlt jedoch eine Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse."

    Ich bin jedoch normaler Angestellter und kann keinen derartigen Eintrag finden. Ich habe lediglich meine Lohnsteuerbescheinigung in die vorgesehenen Felder eingetragen. Kann mir jemand sagen, ob der Hinweis wichtig / relevant ist? Bzw. wie ich rausfinden kann, wo ich ggf. einen falschen Eintrag gemacht habe?

    Vielen Dank für die Hilfe
    Jörg

    #2
    Was genau hast Du in die Anlage AV eingetragen? Denn eins ist sicher, Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung gehören da nicht hin.

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      #3
      Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung gehören da nicht hin.
      Der Jahresbruttolohn aus dem Vorjahr 2018 würde in den meisten Fällen passen. Angestellte müssten den allerdings in die Zeile 6 der Anlage AV eintragen,

      nicht in die Zeilen 12 oder 13! Diese Zeilen dürfen nur von Landwirten oder Landwirten, die eine Erwerbsminderungsrente der Landwirtschaftl. Alterskasse beziehen,

      ausgefüllt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        ich habe die gleiche Fehlermeldung. Mein Mann und ich sind Beamte, sodass ich überall 0 eingetragen habe bei der Anlage AV auf der Seite 2. Nur auf Seite 3 habe ich ein Kind vermerkt.
        Ich habe die Anlage nur beigefügt wegen der Günstigerprüfung für die Riesterverträge. Ist die Fehlermeldung unschädlich? Eine Berechnung kommt (erst nachdem ich überall 0 eingetragen habe statt die Felder frei zu lassen).

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Zeile 7 auf Seite 2

          Inländische Besoldung, Amtsbezüge und Einnahmen beurlaubter Beamter 2018. Ein Eintrag ist nur erforderlich, wenn Sie eine Einwilligung gegenüber der zuständigen Stelle abgegeben haben. Hilfe zum Begriff anzeigen
          interessiert dich wohl nicht?

          Gruß FIGUL





          Gruß FIGUL

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            #6
            Also generell sind in den Steuererklärungen -von einzelnen Ausnahmen abgesehen- Eintragungen nur vorzunehmen, wo auch tatsächlich etwas einzutragen ist. Null ist nun einmal nicht Nichts. Die Null wird als wert interpretiert und löst Plausibilitäten aus. Wenn Du in der Anlage AV zum Besten gibst, dass Du Einkünfte aus L+F hattest, egal ob - 3 Mrd. € oder 2 € oder 0 € oder 5. Mrd. €, dann wärest Du auch Mitglied in der landwirtschaftlichen Alterskasse und hättest eine Mitgliedsnummer, die Du dann auch eintragen musst. wenn du aber gar keine L+F-Einkünfte hattest, ist der 0 €-Eintrag insoweit falsch und muss raus, dann will er auch keine Mitgliedsnummer mehr.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Vielen Dank an euch Beide.

              Das "beurlaubter" habe ich auf alle Alternativen gelesen und nicht insgesamt als letzte Alternative.

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                #8
                Ich muss noch einmal nachhaken, da ich dazu nichts finde...Gemeint ist in Zeile 7 das Bruttoeinkommen?

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                  #9
                  Die Besoldung ist gemeint und die natürlich in brutto.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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